Weißwasser. Wie weit darf man sich in der Öffentlichkeit gehen lassen? Dieser Frage hatte jetzt Christoph Pietryka, Direktor des Amtsgerichts Weißwasser, nachzugehen. Angeklagt war ein 41-Jähriger aus Bad Muskau. Er soll am 27. Mai 2020 gegen 16.40 Uhr auf der Berliner Chaussee in Bad Muskau gegenüber Jugendlichen „Sieg Heil“ gebrüllt und den Hitlergruß gezeigt haben. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hatte er sich jetzt zu verantworten.
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