Weißwasser
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Wer für Feuerwehreinsätze zahlen muss

Eine Gebührensatzung regelt in Weißwasser Kosten für Feuerwehreinsätze. Auf Anfrage der AfD im Stadtrat machte die Verwaltung die Rechnung auf.

Von Constanze Knappe
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© Archiv/Robert Michael/dpa

Weißwasser. Wenn die Feuerwehr in Weißwasser ausrückt, steht an erster Stelle das Bestreben der Kameraden, in Not geratenen Menschen zu helfen, sie selbst und möglichst viel von ihrem Hab und Gut zu retten. Aber alle Leistungen der Feuerwehr kosten Geld – wie auch der Unterhalt der Technik und Ausrüstung. Insofern stellt sich nach einem Einsatz immer die Frage, wer für die dabei entstandenen Kosten aufkommt. Diese werden auf Grundlage der Feuerwehrgebührensatzung berechnet.

Beiträge und Gebühren sind eine wesentliche Einnahmequelle für den städtischen Haushalt. Ob auf Grund der Einsatzstatistik womöglich ein Missverhältnis zwischen den von der Feuerwehr erbrachten Leistungen und der Abrechnung nach der Kostensatzung besteht, beschäftigte die AfD-Fraktion im Stadtrat. In deren Namen hatte Jens Glasewald Aufklärung darüber begehrt, „ob durch nicht in Rechnung gestellte Leistungen dem städtischen Haushalt Schaden entstanden sein könnte.“

Kostenbescheid bei Vermeidbarem

Die Antwort der Stadtverwaltung ließ auf sich warten, weil die detaillierten Fragen die Zuarbeit mehrerer Referate und Recherchen in Unterlagen vergangener Jahre erforderten. Auch habe es in der Vergangenheit juristische Auseinandersetzungen wegen der Abrechnungen gegeben – in Weißwasser und weiteren Städten und Gemeinden. In der jüngsten Sitzung des Stadtrats nahm Oberbürgermeister Torsten Pötzsch (Klartext) nun Stellung dazu. Um, wie er sagte, öffentlich klarzustellen, dass der Stadt „nach gültiger Rechtsprechung kein finanzieller Schaden entstanden“ ist.

Der OB stellte fest, dass Weißwasser in der glücklichen Lage ist, eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherstellen zu können. Das sei den hauptamtlichen und freiwilligen Kräften zu verdanken. „Ich möchte allen Kameraden und Kameradinnen meinen größten Respekt für ihre Einsatzbereitschaft aussprechen. Sie sind es, die unser Leben und unser Eigentum schützen – und immer zur Stelle sind, wenn Hilfe benötigt wird“, erklärte er.

Die Haushaltslage der Stadt sei ernst. Schon deshalb könne man nicht auf Einnahmen verzichten, die sich aus kostenpflichtigen Leistungen ergeben. Dies würde nach seiner Aussage außerdem eine falsche Verwendung von Steuergeldern bedeuten. Vor allem müssten die Einsätze in Rechnung gestellt werden, die man hätte vermeiden können. Mit der Maßgabe, „dass die Kameraden nicht mit einer vermeidbaren Türöffnung beschäftigt sind, während an anderer Stelle Menschen eine lebensrettende Maßnahme brauchen.“

Wie der OB mitteilte, ist die Stadt Weißwasser im April 2017 nach einem Einsatz mit Rechnung in einem Widerspruchverfahren verklagt worden. Grundlage war die Kostensatzung von 2016, welche Feuerwehrfahrzeuge den gewerblichen Fahrzeugen gleichstellte und davon ausging, dass die Kosten etwa für eine Drehleiter 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr als Basis haben. Somit würde ein Drehleitereinsatz sehr geringe Kosten im zweistelligen Bereich verursachen, was nicht der Realität entspricht. Nach diesem Verfahren von 2017 wurden keine Kostenbescheide mehr erstellt, um Rechtssicherheit zu haben.

Rechtssicherheit mit neuem Gesetz

Erst die Neufassung des Sächsischen Gesetzes über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 25. Juni 2019 stellte diese her. Daraufhin wurden im Jahr 2019 insgesamt 48 Kostenbescheide erstellt in einer Höhe von 24.081,13 Euro. Um kostenpflichtige Leistungen handelt es sich gemäß der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Weißwasser beispielsweise bei Einsätzen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder durch eine Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial auf einem Grundstück erforderlich wurden. Brandsicherheitswachen sind zu bezahlen, ebenso Einsätze wegen missbräuchlicher Alarmierung der Feuerwehr. Neben dem Kostenersatz für die Pflichtleistungen werden auch für freiwillige Leistungen der Feuerwehr Gebühren erhoben wie für die Beseitigung von Kraftstoffen oder umweltgefährdenden Stoffen oder für andere Leistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr gehören. Zahlungspflichtig ist der Eigentümer der Sache oder derjenige, in dessen Interesse der Einsatz erfolgt.

Keine Kostenbescheide wurden 2019 bei Unterstützungsleistungen für den Rettungsdienst gestellt. Das regelt ein Abkommen. Die Statistik weist für 2019 zum Beispiel 16 mal die Leistung Tragehilfe aus und 46 Türnotöffnungen. Zwölfmal unterstützten die Kameraden bei Verkehrsunfällen. Sonstige Hilfeleistungen wurden 174 mal in Anspruch genommen. 50 Kostenbescheide wurden nach der Neufassung der Gesetzlichkeit dafür erlassen, so der OB.

Es ist vorgesehen, in Weißwasser die Gebühren an die Leistungen der Feuerwehr anzupassen. Vorberaten ist das schon.