Weißwassers Händler sind bereit

Die Einzelhändler der Stadt stehen in den Startlöchern. Läden und Schaufenster sind sauber, Dekorationen neu, Regale voll Ware. Laut sächsischer Allgemeinverfügung von Freitagnachmittag dürfen auch in Weißwasser nun Einzelhandelsgeschäfte jeder Art bis zur Verkaufsfläche von 800 qm wieder öffnen. Flächenunabhängig zulässig ist die Öffnung von Läden von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Kfz-, Fahrradwerkstätten/-läden, einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierenden und -vermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf, Garten- und Baumärkten. Verpflichtend ist das Tragen von Mund-Nasenbedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften. Untersagt sind weiter die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken. Öffnen dürfen dagegen staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, Hochschulen, Berufsakademien, Fachbibliotheken und Archive, Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Kitas zur Notbetreuung. Alles gilt vorerst bis 3. Mai.
Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Viele Bürger riefen in der Stadtverwaltung an, ob und wo sie durch die Arbeitsaufnahme nun ihre Kinder in der Notbetreuung abgeben dürfen, welche Berufsgruppen dieses Anrecht haben, welche Betreuungsregelungen für ältere Kinder und Jugendliche gelten oder welchen weiteren Schutzkriterien der Einzelhandel unterliegt.Wie Weißwassers OB Torsten Pötzsch mitteilte, trifft sich der städtische Corona-Stab Sonntagvormittag, um die Handlungsanweisungen für alle relevanten Bereiche zu erarbeiten. „Die Informationen werden verteilt. Aber richten Sie sich bitte alle darauf ein, dass es Montag viel zu regeln, entscheiden, diskutieren gibt“, so sein Appell.