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Welche Schule soll es sein?

Die Viertklässler aus der Region müssen zwischen Gymnasium und Oberschule wählen.

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© Symbolbild/dpa

Von Tina Soltysiak

Jetzt entscheidet sich für viele Jungen und Mädchen, wie ihre schulische Laufbahn weitergeht. Am 28. Februar erhalten die Viertklässler in der Region Döbeln ihre Bildungsempfehlung für Oberschule oder Gymnasium. Nun haben die Eltern bis zum 7. März Zeit, ihre Kinder an der Wunschschule anzumelden. Der Döbelner Anzeiger hilft bei dieser wichtigen Entscheidung.

Welche Faktoren beeinflussen die Bildungsempfehlung?

Die Empfehlung für das Gymnasium bekommen jene Schüler, die in den Fächern Deutsch, Mathe und Sachkunde mindestens einen Notenschnitt von 2,0 haben. Darüber hinaus muss ein Gutachten das Lern- und Arbeitsverhalten des Kindes positiv bewerten. Die Bildungsempfehlungen sind seit vergangenem Jahr nicht mehr bindend. Die Eltern dürfen sich über die Bildungsempfehlung der Grundschule hinwegsetzen. So regelt es das Sächsische Schulgesetz, das damit den Elternwillen stärken möchte.

Daten zur Schulanmeldung

Gymnasium Döbeln: 1./5./7. März, 8 bis 12.30 und 13 bis 15 Uhr; 2. März, von 8 bis 12 Uhr; 6. März, 8 bis 12.30 und 14 bis 18 Uhr im Hauptgebäude und am 3. März, 9.30 bis 12 Uhr in der Körnerplatzschule.

Gymnasium Hartha: 28. Februar 13 bis 15 Uhr; 1./5. bis 7. März 8 bis 12 Uhr sowie 1. März 13.30 bis 14.30 Uhr, 5. März 13.30 bis 17 Uhr; 6./7. März 13.30 bis 15 Uhr.

Gymnasium Nossen: 28. Februar/2. März 8 bis 13 und 14 bis 15 Uhr; 1./5. März 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr; 6. März 8 bis 13 und 14 bis 17 Uhr; 7. März 8 bis 11 Uhr

Oberschule Döbeln: 1. bis 7. März; Do 7.15 bis 16 Uhr; Fr 7.15 bis 13 Uhr; Mo 7.15 bis 16 Uhr; Di 7.15 bis 17 Uhr; Mi 7.15 bis 10 Uhr

Oberschule Leisnig: 28. Februar, 12 bis 15 Uhr; 1./7. März, 7.30 bis 10 und 12 bis 15 Uhr; 2. März, 9.30 bis 12 Uhr; 3. März, 9 bis 12 Uhr; 5. März, 9.30 bis 11.30 und 12 bis 16 Uhr; 6. März, 9.30 bis 11.30 und 12 bis 18 Uhr

Oberschule Roßwein: 1./2. März, 7.15 bis 14 Uhr, 5./7. März, 7 bis 16 Uhr; 6. März, 7 bis 18 Uhr sowie am 3. März, 10 bis 13 Uhr

Oberschule Waldheim: 1./2./5./7. März von 7 bis 14.30 Uhr; 3. März 9.30 bis 12.30 Uhr; 6. März 7 bis 18 Uhr

Oberschule Hartha: 28. Februar bis 7. März, 8 bis 16 Uhr (auch am Sonnabend) und nach Absprache

Oberschule Mügeln: 2. März, 14 bis 17 Uhr; 5./6. März, 7 bis 14 Uhr, 7. März, 7 bis 10 Uhr

Oberschule Böhlen: 28. Februar, 18 bis 20 Uhr, 1. März, 7 bis 18 Uhr; 2./5. bis 7. März, 7 bis 15 Uhr

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Wie melde ich mein Kind an der Schule an, und was brauche ich dafür?

Bis Mittwoch, 7. März, müssen die Eltern ihre Kinder am gewünschten Gymnasium oder der Wunsch-Oberschule anmelden. Dafür brauchen sie die Bildungsempfehlung, das zuletzt ausgestellte Zeugnis, die Geburtsurkunde und den Rückmeldeschein, der von der Grundschule ausgefüllt wird.

Wie bekomme ich den Platz an der Wunschschule?

Es wird empfohlen, bei der Schulwahl nicht allein auf die Gebäudehülle zu achten. Vielmehr kann der Blick auf die inhaltliche, pädagogische Arbeit, auf das Lernklima, auf Schulkonzept und Projekte sowie auf Kooperationen mit Außenpartnern gerichtet werden. Auch den Schulweg und die damit verbundene tägliche Fahrtzeit sollten Eltern beachten. Über die Aufnahme an der Wunschschule entscheidet dann der jeweilige Schulleiter. Die Kriterien können neben dem Schulweg auch Geschwisterkinder oder besondere pädagogische Fälle, wie etwa gesundheitliche Einschränkungen, sein. Für den Fall, dass das Kind an der Wunschschule nicht aufgenommen wird, sollten Eltern bei der Anmeldung einen Zweit- und Drittwunsch angeben.

Wie kann ich mich gegen die zugewiesene Schule wehren?

Am 24. Mai, beziehungsweise 9. Juli erhalten die Eltern den Bescheid, an welcher Schule ihr Kind angenommen wurde. Eltern, die mit der Entscheidung unzufrieden sind, können Widerspruch einlegen. Das müssen sie bei derjenigen Schule machen, die den Bescheid erstellt hat. Den Widerspruch sollten die Eltern ausführlich begründen. Die Schule und die Schulaufsicht prüfen dann die Argumente und fällen auf deren Grundlage eine Entscheidung. Ein Schüler, dem die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und der seine Ausbildung am Gymnasium fortsetzen will, kann auf Antrag der Eltern an einer schriftlichen Eignungsprüfung für das Gymnasium teilnehmen. Am 8. März ist eine schriftliche Prüfungsarbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten. Der Schüler hat die Eignungsprüfung bestanden, wenn die Note ’gut‘ oder besser ist. Im Zeitraum vom 9. bis 20. März wird zudem mit den Sorgeberechtigten ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium geführt.

Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme im Gymnasium.

Wie kann ich mich über die verschiedenen Schulen informieren?

Im Altkreis Döbeln gibt es derzeit acht öffentliche Oberschulen und zwei öffentliche Gymnasien. Einige haben sich bereits während eines Tages der offenen Tür vorgestellt. Am Mittwoch, 28. Februar, folgen die Oberschule Hartha von 16 bis 19 Uhr und die Oberschule Böhlen ab 18 Uhr und am 2. März die Oberschule Mügeln von 14 bis 17 Uhr. Am 3. März stellen sich das Lessing-Gymnasium Döbeln von 9.30 bis 12 Uhr (Körnerplatzschule), das Martin-Luther-Gymnasium Hartha von 10 bis 13 Uhr und die Oberschulen Leisnig von 9 bis 12 Uhr, Roßwein von 10 bis 13 Uhr und Waldheim von 9.30 bis 12.30 Uhr vor. Zudem haben die einzelnen Schulen einen eigenen Internetauftritt mit allem Wissenswerten rund um die Einrichtung.

Wo bekomme ich noch Hilfe, wenn ich mir unsicher bin?

Wichtige Ansprechpartner bei der Schulwahl sind auch die bisherigen Kontaktpersonen an der Grundschule. In Elternabenden haben die Klassenlehrer schon in den Vormonaten informiert.

In persönlichen Gesprächen können die Pädagogen die Leistungen ihrer Schützlinge besonders gut einschätzen. (mit DA/mf)