Merken

Wenig Hoffnung für Infinus-Kläger

Bis gestern gingen 140 Klagen geschädigter Infinus-Anleger am Landgericht Dresden ein. Bitter endet die Klage einer Frau, die schon 50.000 Euro verloren hat.

Teilen
Folgen
© dpa

Von Alexander Schneider

Dresden. Eine Frau aus Bayern hat 50.400 Euro bei der Infinus-Gruppe angelegt und den Großteil der Summe wohl verloren. Gestern erlitt sie als Klägerin gegen zwei Infinus-Manager einen weiteren Rückschlag vor dem Landgericht Dresden. Sie wirft den Managern unter anderem ein Beratungsverschulden vor und fordert ihre gesamte Anlage zurück. Einzelrichter Dieter Münch machte ihr wenig Hoffnung auf Erfolg, weil sie darstellen müsste, worauf genau ihr Vorwurf basiere. Nach reiflicher Beratung mit ihrem Anwalt nahm die Frau ihre Klage zurück. Die Anwalts- und Gerichtskosten von weit mehr als 7.000 Euro muss sie nun tragen. Das ist wohl fast die Summe, die sie als Entschädigung im Insolvenzverfahren erwarten könnte. Bei einer vorsichtig genannten Quote von 20 Prozent wären das 10.000 Euro.

Richter Münch erklärte, dass nach Verhaftung von sechs Infinus-Managern und Bekanntwerden des mutmaßlichen Anlagebetrugs mit einem Schaden von rund einer Milliarde Euro allein am Landgericht Dresden 220 Anträge auf einen sogenannten dinglichen Arrest eingegangen seien. So sollte das Vermögen der inzwischen insolventen Unternehmensgruppe und seiner Manager im Interesse Zehntausender Geschädigter gesichert werden.

Darüber hinaus seien bis gestern weitere 140 nur teilweise arrestgestützte Klagen eingegangen. „Wir rechnen in den kommenden Wochen mit vielen weiteren derartigen Klagen“, sagte Münch. Hinzu kämen weitere gegen Anlagevermittler.

Er verstehe, dass viele ihr Heil in einer solchen Klage suchten, sagte der Richter. Jedoch warnte Münch geschädigte Infinus-Anleger davor, schlechtem Geld auch noch gutes hinterherzuwerfen: „Die Aussichten, mit einer solchen Klage an Geld zu kommen, sind verschwindend gering. Man wird sich nicht besser stellen.“