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Wenn das Zuhause zur Gefahr wird

Fast 200-mal wurde im vergangenen Jahr geprüft, ob Kinder in ihren Familien vernachlässigt oder misshandelt werden.

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© dpa

Von Dominique Bielmeier

Meißen. Sachsens Jugendämter haben im Jahr 2016 in genau 5 555 Fällen geprüft, ob Kinder zu Hause gefährdet sind – 271 weniger als 2015. Wie hat sich die Situation im Kreis Meißen entwickelt? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist Kindeswohlgefährdung eigentlich?
Zunächst ein schwammiger Begriff, der gesetzlich nicht klar definiert ist. Der Bundesgerichtshof versteht darunter „eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“. Allgemein werden körperliche und seelische Misshandlungen, sexueller Missbrauch und Vernachlässigungen als Kindeswohlgefährdungen verstanden.

Wie viele Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gab es?
Das Kreisjugendamt muss jährlich zum ersten Februar die Gefährdungseinschätzung an das Statistische Landesamt melden. Danach prüft dieses die Daten zunächst. Deshalb verweist Lydia Stets, Sachgebietsleiterin Soziale Dienste, auch darauf, dass die Zahl von 197 Meldungen für das vergangene Jahr noch „nicht öffentlich belastbar“ sei. Ein Vergleich mit 2016 (156 gemeldete Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls) und 2015 (169 Verfahren) zeigt aber, dass die Zahl im vergangenen Jahr wieder gestiegen sein dürfte.

Wie oft musste das Amt wirklich eingreifen?

Hier liegen vom Statistischen Landesamt erst Zahlen bis 2016 vor. Von den 156 gemeldeten Verfahren vor zwei Jahren wurden 63 als akute oder latente Kindeswohlgefährdungen eingestuft. 21-mal musste das Familiengericht angerufen werden.

Wie wird geprüft, ob eine Gefährdung für das Kind vorliegt?
Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) haben laut Lydia Stets klare Vorgaben, wie eine Kindeswohlgefährdung abzuprüfen ist. Sie orientieren sich am Kinderschutzleitfaden des Landkreises. „Jede im Kreisjugendamt eingegangene Meldung wird geprüft, da immer von einer bestehenden Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden muss“, sagt Stets. Die Mitarbeiter des ASD tauschen sich zunächst im Fachteam aus, eventuell suchen sie das Gespräch mit den Eltern oder gehen in die Schule beziehungsweise Kita des Kindes. Danach wird wieder im Team über das Gefährdungsrisiko gesprochen. „Wird keine Gefährdung des Kindes durch die Prüfung festgestellt, ist dieses Verfahren beendet“, erklärt Stets. Auch solche Fälle tauchen dann in der Statistik auf.

Gibt es aber Anhaltspunkte, dass ein Kind gefährdet ist, wird geprüft, ob es aus der Familie genommen werden muss. Dann kommt es zum Beispiel in eine Pflegefamilie.

Wie viele Pflegefamilien stehen dem Landkreis zur Verfügung?
Der Landkreis Meißen hat nach Auskunft des Landratsamts momentan 157 Pflegefamilien. 99 davon sind sogenannte „Fremdpflegefamilien“, die restlichen 58 sind Verwandtschaftspflegefamilien. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 247 minderjährige Kinder durch Pflegefamilien betreut, weil ihre Eltern zum Beispiel krank, überfordert oder drogenabhängig waren.

Was sind die Voraussetzungen, um als Pflegefamilie bestehen zu können?
Der Familienstand und ob man eigene Kinder hat, spielen keine Rolle, solange die Pflegefamilien Voraussetzungen erfüllen wie Freude am Zusammenleben mit einem fremden Kind, eine stabile und überschaubare Lebensplanung oder gute psychische Belastbarkeit. Pflegeeltern müssen auch bereit sein, die Rückführung des Kindes zu seinen Eltern zu unterstützen. Formal müssen unter anderem ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung vorliegen. Die Pflegeeltern erhalten im Gegenzug Geld für Sachaufwand sowie Pflege und Erziehung des Kindes.

Interessierte Familien können sich stets unverbindlich an das Kreisjugendamt Meißen wenden: Telefon 03521 7253234 oder E-Mail.