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Wenn die Anlieger selbst räumen müssen

Das oberste Ende des Bauvereins in Schmiedeberg fällt aus dem Räumplan. Was das für Betroffene bedeutet.

Von Franz Herz
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Marco Adam steht hier auf der öffentlichen Straße auf dem Bauverein in Schmiedeberg. Dass er als Anlieger trotzdem selbst hier den Schnee räumen muss, macht ihm Sorgen.
Marco Adam steht hier auf der öffentlichen Straße auf dem Bauverein in Schmiedeberg. Dass er als Anlieger trotzdem selbst hier den Schnee räumen muss, macht ihm Sorgen. © Foto: Frank Baldauf

Steil geht es hoch zum Bauverein in Schmiedeberg. Auf rund 500 Meter Entfernung steigt die Straße um 50 Meter an. Das ist bei der jetzigen Schneelage für viele Fahrzeuge eine Herausforderung. „Deswegen haben ja auch viele, die auf dem Bauverein wohnen, ein Allradfahrzeug“, stellt Marco Adam fest.

Er wohnt ganz oben in einem Einfamilienhaus am Ortsrand. Dahinter folgen nur noch der Spielplatz und Wald. Das klingt nach einer Idylle und ist es bei schönem Wetter zweifelsohne auch. Aber bei den Schneefällen diese Woche ist es eine Herausforderung und das nicht nur wegen der steilen Anfahrt oder des hohen Schnees. Sondern wegen einer Neuregelung, welche die Stadt 2015 getroffen hat. Seitdem wird der letzte Abschnitt des Bauvereins von der Stadt Dippoldiswalde nicht mehr vom Schnee geräumt oder gestreut. Die Stadt hat ihn 2015 als reine Anliegerstraße eingestuft. Damals wurde der Winterdienst in Dippoldiswalde und Schmiedeberg einheitlich geregelt, zugleich aber auch die Straßen im Stadtgebiet in drei Klassen unterteilt. In Dippoldiswalde gilt seitdem die Kategorie eins für alle Hauptstraßen, Hauptgehwege oder Bushaltestellen. Diese werden immer geräumt. Eine zweite Kategorie umfasst weniger wichtige Straßen, die werden bei Bedarf geräumt und auch erst dann, wenn der Bauhof oder die beauftragten Firmen dafür Zeit und Möglichkeiten haben. Es kann also sein, dass hier der Schneepflug erst gegen Mittag vorbeikommt. Weiter gibt es dann Straßen und Wege, die in keine der beiden Kategorien aufgenommen wurden, sondern ganz hinten runterfallen. Davon sind in erster Linie reine Anliegerwege betroffen, so auch das letzte Ende des Bauvereins, wo Marco Adam wohnt.

© Grafik: SZ

Ihn hat seinerzeit die Neuregelung überrascht. Das Haus, wo er wohnt, ist sein Elternhaus. Es war aber vermietet, bis er 2016 mit seiner Frau aus Leipzig in die Heimat zurückgekommen ist.

„Wir sind jetzt darauf angewiesen, die Straße zu uns hoch selbst zu räumen“, sagt Adam. Diesen Mittwoch hat er um 5.15 Uhr damit angefangen. Eine Stunde später war er soweit, dass er sein Auto abkehren konnte für die Fahrt zur Arbeit. Er ist bei der Deutschen Bahn für die Gebäudetechnik am Hauptbahnhof Dresden verantwortlich.

Für ihn mindert es den Wert seines Hauses, dass die Stadt seine Anliegerstraße nicht mehr räumt. „Wir müssen aber die gleiche Steuer bezahlen wie alle“, sagt er. Sorgen macht er sich, seit er im Gespräch mit einer Rechtsanwältin gehört hat, dass er als Privatmann auf einer öffentlichen Straße nichts zu arbeiten hätte. „Ich habe da gar keinen Versicherungsschutz“, sagt er.

So sieht das Peter Antoniewski, der Beigeordnete der Stadt Dippoldiswalde nicht. Die Satzung, welche die Anlieger zum Räumen und Streuen verpflichtet, ist von der Rechtsaufsicht bestätigt. Wer also vor seinem Grundstück Schnee schaufelt, erledigt damit eine öffentliche Pflicht, keine private Arbeit. Versicherungsschutz gilt ähnlich wie auch bei anderen Arbeiten am Grundstück. Dann greifen die eigenen Versicherungen wie die Haftpflicht, die ein Hausbesitzer ohnehin unbedingt haben sollte.