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Wenn eine Weide für Wasserstau sorgt

Der Baum auf einem Olbersdorfer Grundstück soll die Kanalisation beschädigt haben. Weil sich die Eigentümer nicht kümmern, klagt die Gemeinde.

Von Jens-Rüdiger Schubert
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Symbolbild.
Symbolbild. © Symbolbild: dpa

Ein Baum kann ein Grundstück schmücken - unter Umständen aber auch teuer werden. Mit diesem Umstand sieht sich derzeit die Wohnungseigentümergemeinschaft „Oberer Viebig 2b/c“ in Olbersdorf konfrontiert. Einen Schaden von 7.200 Euro soll eine Weide auf dem Grundstück angerichtet haben. Nachdem eine schriftliche Mitteilung des Bauamtes bereits schon im Juli 2014 scheinbar ignoriert wurde und weitere Aufforderungen ebenfalls nicht fruchteten, reichte die Gemeinde Olbersdorf im Dezember des letzten Jahres Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft ein.

Gegenstand des Verfahrens ist eine Schadenersatzforderung in Höhe von etwa 7.200 Euro und betrifft einen Abwasserkanal auf dem Grundstück „Oberer Viebig“. Schon 2014 wurde festgestellt, dass nach Niederschlägen regelmäßig das Stauwasser Schachtdeckel anhebt. Die betroffenen Deckel befinden sich vor der Einfahrt zum Einkaufsmarkt. Das sich Deckel anheben, kann verschiedene Ursachen haben, aber in diesem Fall hat eine im Juli 2014 durchgeführte Kanalspülung das eigentliche Problem offenbart. Offensichtlich hatte eine damals auf dem Grundstück stehende Weide die Kanalwandung durchbrochen. Das Wurzelwerk engte den Kanal so ein, dass er kaum noch Regenwasser durchließ. Dadurch drückte das Regenwasser in die entgegengesetzte Richtung und hob Schachtdeckel an.

Als die Wohnungseigentümergemeinschaft keine Abhilfe schaffte, wurde am 30. August 2016 eine Kamerabefahrung des betroffenen Kanals durchgeführt. Dabei wurde an vier Stellen Wurzeleinwuchs festgestellt. Die Wurzeln gehörten zu dem im Boden verbliebenen Wurzelwerk der mittlerweile gefällten Weide. An zumindest einer Stelle war der Einwuchs wohl so stark, dass das Abwasserrohr nur noch die Hälfte seiner Kapazität aufwies. Im Ergebnis der Kamerabefahrung musste festgestellt werden, dass der Kanal auf etwa zehn Metern erneuert werden muss. Da seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft auch darauf hin keine Lösung des Problems in Angriff genommen wurde, beauftragte die Gemeinde eine Baufirma, um ein Angebot zur Kanalerneuerung zu erstellen.

Die Kosten für diesen Bauabschnitt würden sich auf etwa 7.200 Euro belaufen. Das wurde der Wohnungseigentümergemeinschaft auch im Dezember 2017 so mitgeteilt. Zudem sollte sich die jetzige Beklagte auch dazu bekennen, ob sie die Reparatur in eigener Regie voranbringen will oder lieber den Klageweg vorziehe. Da die jetzige Beklagte ablehnend reagierte, hat die Gemeinde Olbersdorf eine Klage bei der Zivilkammer des Görlitzer Landgerichts eingereicht. Der vorsitzende Richter der 1. Zivilkammer hat beschlossen, dass er am 21. Juni eine Entscheidung in dieser Sache verkünden wird.

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