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Wenn man auf einem kaputten Grabstein sitzenbleibt

Ein Pulsnitzer fragt sich, warum die Friedhofsverwaltung keine Versicherung für Sturm- und andere Schäden hat.

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© Reiner Hanke

Von Ina Förster

Pulsnitz. Hans-Jürgen Fichte aus Pulsnitz treibt seit Wochen ein Problem mittlerer Größe um. Bei Sturm Friederike im Januar wurden auch einige Grabstellen auf dem Pulsnitzer Friedhof beschädigt. Er als Inhaber einer solchen muss nun die Schadenshöhe von etwa 100 Euro vom lose gerütteltem Stein selber bezahlen. Seine Frage: „Warum ist der Friedhof hier nicht versichert? Man bezahlt ja schließlich auch einiges an Pacht“, sagt er. Seine eigene Hausratversicherung kann er dafür nicht bemühen, die Haftpflicht ebenfalls nicht. „Man bleibt einfach auf den Kosten sitzen“, kritisiert er.

Die evangelische Kirchgemeinde Pulsnitz lieferte Antworten: „Wir wissen, dass die durch den Sturm umgeworfenen Bäume auf dem Friedhof einigen Schaden angerichtet haben. Wie alle Friedhöfe sind auch wir dagegen nicht versichert. Dies würde den Rahmen der Kosten sprengen beziehungsweise müsste es dann natürlich auf die Friedhofsnutzer umgelegt werden“, so Pfarrerin Maria Grüner.

Entsprechend der sächsischen Friedhofsordnung steht unter Paragraf 41 Folgendes: Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen, durch Tiere oder durch höhere Gewalt entstehen. Ihm obliegen keine besonderen Obhut- und Überwachungspflichten. „Es ist sehr ärgerlich, was die Bäume angerichtet haben, aber leider sind auch wir da machtlos und selber an vielen Stellen betroffen“, so die Pfarrerin. Die Gebühren decken vieles ab, aber leider nicht alles.

Fünf Mitarbeiter, leider davon nur eine hundertprozentige Kraft, finanziert die Kirchgemeinde davon. Wege werden stets beräumt von Schnee und Laub, Abfall und Ästen, Rasenflächen und Wege gemäht, Hecken verschnitten, Bäume gepflegt, kontrolliert, gesichert und verschnitten. Auf dem Friedhof stehen Toiletten. Zudem gibt es Abfallbehälter – was übrigens nicht auf allen Friedhöfen üblich ist – und Wasserschöpfstellen beziehungsweise Brunnen stehen samt Gießkannen kostenlos zur Verfügung. „Zudem werden auch die Friedhofskapelle sowie die Trauerhalle für Beerdigungen zur Verfügung gestellt – natürlich gegen Gebühr bei weltlichen Bestattungen. Auch diese Gebäude müssen regelmäßig gepflegt, gereinigt, renoviert werden“, so Maria Grüner.

Auf dem Friedhof gibt es darüber hinaus ein Sozialgebäude, in dem die Mitarbeitenden sich umziehen, der Friedhofsmeister Besprechungen haben kann und Verwaltungsarbeit mitgeleistet werden muss. „Meines Erachtens stehen die Gebühren in einem guten Preis-Leistungsverhältnis Man bedaure es trotzdem sehr, dass so viel Schaden entstanden ist und auch, dass so viel Unmut aufkommt. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag an den Kirchenvorstand zu stellen auf Kostenübernahme des Schadens. Dem Kirchenvorstand steht es dann frei, eine Entscheidung zu treffen. „Aber die Gesetzeslage ist leider eindeutig“, so Pfarrerin Maria Grüner.