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Wer bekommt ab Januar mehr Mütterrente?

Zusätzliche Rentenpunkte, Kindererziehungszeiten und Antragsverfahren: Rentenfachleute erklären die Änderungen.

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Lore Feldmann ist seit diesem Monat Rentnerin. Ab Januar profitiert die Dresdnerin von den Neuerungen aus dem Rentenpaket. Für ihre beiden Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bekommt sie dann monatlich 30,70 Euro mehr.
Lore Feldmann ist seit diesem Monat Rentnerin. Ab Januar profitiert die Dresdnerin von den Neuerungen aus dem Rentenpaket. Für ihre beiden Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bekommt sie dann monatlich 30,70 Euro mehr. © Ronald Bonß

Ab 2019 tritt die Rentenreform in Kraft. Beim SZ-Telefonforum hatten Leser dazu viele Fragen.

Am Telefon: Adelheid Dietrich, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (l.), Rentenberater Christian Lindner, Rechtsanwältin Antje Witthauer, alle aus Dresden.
Am Telefon: Adelheid Dietrich, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (l.), Rentenberater Christian Lindner, Rechtsanwältin Antje Witthauer, alle aus Dresden. © Robert Michael

Ich bin seit 2014 Altersrentnerin. Bekomme ich die zusätzliche Mütterrente ab 1. Januar 2019 zur Rente dazu?

Nein, da die Rentenversicherung eine gewisse Zeit der Bearbeitung braucht. Voraussichtlich zwischen 1. März und 30. Mai bekommen Sie über Ihre neue Mütterrente schriftlich Bescheid. Die Auszahlung erfolgt dann rückwirkend zum 1. Januar.

Stimmt es, dass es ab 2019 nur dann mehr Mütterrente gibt, wenn ich mindestens drei Kinder großgezogen habe?

Nein. Im Koalitionsvertrag war zwar vereinbart, dass nur Mütter mit mindestens drei Kindern eine zusätzliche Kindererziehungszeit von zwölf Monaten beziehungsweise einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt erhalten sollten. Das ist im Gesetzgebungsverfahren aber geändert worden. Nun bekommen alle Mütter zusätzliche sechs Kindererziehungsmonate beziehungsweise einen halben Entgeltpunkt. Im Osten sind das pro Kind 15,35 Euro.

Für meine zwei Kindern müsste ich im kommenden Jahr einen weiteren Punkt zuerkannt bekommen. Wie erkenne ich, ob meine Mütterrente steigt?

Sie bekommen automatisch einen neuen Bescheid von der Rentenversicherung.

Meine Kinder wurden 1982 und 1988 geboren. Beim ersten Kind habe ich acht Wochen nach der Geburt weiterstudiert. Das Studium wird ja für die Rente nicht anerkannt. Aber würde ich Mütterrente erhalten?

Ja. Die Kindererziehung wird uneingeschränkt angerechnet. Auch für die Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) wird sie trotz Studium voll angerechnet.

Gilt der zusätzliche neue Rentenanspruch für Kindererziehungszeit auch für ältere Rentner? Wir sind schon 80 Jahre alt und haben zwei Kinder.

Ja, auch Sie erhalten den Zuschlag zur Mütterrente. Da die Kinder bereits in Ihrer Rente berücksichtigt sind, müssen Sie keinen Antrag stellen.

Meine drei Kinder sind 1971, 1972 und 1978 geboren. Weil meine Frau im Krankenhaus war, habe ich die Kinder ab 1981 allein erzogen. Mit dem Tod meiner Frau 1987 erhielten die Kinder Halbwaisenrente. Deshalb wurden mir keine Erziehungszeiten anerkannt. Habe ich Anspruch auf Mütterrente?

Nein, weil die Kindererziehungszeiten bereits bei der verstorbenen Mutter angerechnet wurden. Sie sind in einem Teil der Halbwaisenrente enthalten und wirken sich auch auf die Witwerrente aus.

Das ändert sich im Januar bei der Rente

Erwerbsminderungsrente

Die Zurechnungszeit steigt auf 65 Jahre und acht Monate. Betroffene werden dann für die Rentenberechnung so gestellt, als hätten sie in der Zeit mit dem bisherigen Durchschnittseinkommen gearbeitet. Ab 2020 steigt die Zurechnungszeit schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Der Beitrag steigt um 0,5 Prozent.

Gesetzliche Krankenversicherung

Rentner müssen nur noch der halbe Zusatzbeitrag gezahlt.

Mütterrente

Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zwei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Ab Januar wird ein weiteres halbes Jahr angerechnet – im Osten 15,35 Euro.

Wer ab Januar in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Wer schon Rentner ist, erhält die Erhöhung bis Mitte 2019 rückwirkend.

Wer während der Kindererziehungszeit berufstätig war und deshalb gekürzte Mütterrente erhält, kann mit Erhalt des Rentenbescheides in Widerspruch gehen. 

Musterwiderspruch

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Wird die Erhöhung der Mütterrente um 15,35 Euro pro Kind brutto oder netto ausgezahlt?

Von diesem Betrag wird der Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Das sind etwa zehn Prozent.

Die Mutter meines Sohnes verstarb nach der Geburt 1975. Wir waren nicht verheiratet. Deshalb adoptierte ich den Sohn, damit ich das Erziehungsrecht erhalte. Jetzt bekomme ich Mütterrente. Erhalte ich ab Januar auch ein halbes Jahr Erziehungszeit angerechnet? Ist ein gesonderter Antrag nötig?

Da die Kindererziehungszeit bei Ihnen bereits berücksichtigt ist, müssen Sie keinen Antrag stellen. Der Antrag ist nur erforderlich, wenn das Kind erst nach dem zwölften Lebensmonat adoptiert wurde.

Ich habe im August 1970 meine Tochter adoptiert, die im März 1969 geboren ist. Bisher habe ich keine Mütterrente bekommen. Ändert sich das 2019?

Ja. Sie können künftig für die Zeit von der Adoption bis zum Alter von zwei Jahren und sechs Monaten, also von August 1970 bis September 1971, Kindererziehungszeit berücksichtigen lassen. Dazu müssen Sie einen formlosen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Ihre Rente wird sich dadurch um etwa 35 Euro im Monat erhöhen.

Meine Kinder sind 1979 und 1984 geboren. Ich bin nach dem Babyjahr jeweils wieder arbeiten gegangen, habe recht gut verdient und Beiträge zur freiwilligen Zusatzrente gezahlt. Im Mai 2019 gehe ich in Rente. Bekomme ich volle fünf Jahre Kindererziehungszeit angerechnet?

Ja, aber in der Phase, in der Ihre Kindererziehung wieder mit Ihrer Erwerbstätigkeit zusammentrifft, kann es zu einer Kürzung der Entgeltpunkte wegen Kindererziehung kommen. Sollte dieser Fall bei Ihnen eintreten, müssen Sie gegen den Rentenbescheid Widerspruch einlegen, da zu diesem Problem beim Bundessozialgericht bereits sechs Revisionsverfahren anhängig sind.

Wird die Erhöhung meiner Altersrente durch die Mütterrente ab Januar auf meine Witwenrente angerechnet?

Altersrente wird bei Hinterbliebenenrenten grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Einkommenserhöhungen wirken sich nach dem Gesetz aber immer erst zum nächsten 1. Juli aus. Das bedeutet, dass die Erhöhung Ihrer Altersrente durch die Mütterrente erst zur Jahresmitte bei der Witwenrente berücksichtigt wird.

Ich bin am 16. Juni 1956 geboren, zu 100 Prozent schwerbehindert und an Krebs erkrankt. Nach meiner Information kann ich damit mit Abschluss des 63. Lebensjahres die volle Altersrente erhalten. Möglich ist aufgrund meiner Krankheit auch Erwerbsminderungsrente. Was ist finanziell besser?

Bei Ihrem Geburtsjahr ist eine abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung erst mit 63 Jahren und zehn Monaten möglich. Um die Vorteile der ab 2019 geltenden verlängerten Zurechnungszeit zu nutzen, können Sie ab Januar aber auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Ob es für Sie finanziell besser ist, muss individuell für Sie geprüft werden. Dafür müssten Sie zur Rentenversicherung oder einem Rentenberater gehen.

Ich (62) bin seit November 1975 versicherungspflichtig tätig, habe nur wegen der Geburt meiner Kinder Ausfallzeiten. Nun kann ich wegen Krankheit nicht mehr in meinem Beruf arbeiten. Wie sehen meine Rentenchancen aus?

Sie können mit Abschlägen von 10,2 Prozent mit 63 in Rente gehen. Wenn Sie auf 45 Versicherungsjahre kommen, dann erhalten Sie mit 63 Jahren und acht Monaten volle Rente. Dafür müssen Sie aber drei bis vier Monate vorher den Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen können Sie Erwerbsminderungsrente beantragen.

Ich (59) bin unheilbar an Krebs erkrankt. Kann ich, auch wenn ich erst in der sechsten Woche des Krankengeldbezuges bin, Erwerbsminderungsrente beantragen? Wenn ich während der Beantragung sterbe, wird die Rente dann an meine Frau gezahlt?

In der Regel ist der Krankengeldanspruch deutlich höher als die Erwerbsminderungsrente. Sie sollten daher erst einen Antrag stellen, wenn Sie von der Krankenkasse aufgefordert werden. Krankengeldanspruch besteht wegen derselben Krankheit maximal für 78 Wochen. Wenn Sie während des Verfahrens sterben, geht der Anspruch auf Ihre Ehefrau über. Er bezieht sich auf die Zeit ab Antragstellung bis zum Todestag. Dann erhält sie Witwenrente.

Notiert von Gabriele Fleischer.