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Wer darf bei der Freitaler Tafel einkaufen?

Tafelchefin Karin Rauschenbach sorgt mit ihrer Aussage zur Bedürftigkeitsgrenze für Verwunderung. 

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Nicht jeder kann sich bei der Tafel bedienen.
Nicht jeder kann sich bei der Tafel bedienen. © Symbolbild: SZ

Bei der Freitaler Tafel dürfen alle Personen einkaufen, die maximal das Vierfache des Hartz-IV-Satzes von 424 Euro verdienen – mit dieser Aussage hat Tafelchefin Karin Rauschenbach nicht nur bei SZ-Lesern für Verwunderung gesorgt. In einem SZ-Artikel vom Mittwoch hatte sie diese Festlegung genannt. Auf Nachfrage konkretisierte Rauschenbach nun ihre Angaben. Es sei vom Brutto-Verdienst die Rede. Dies sei damals vor der Eröffnung der ersten Freitaler Tafel eine Empfehlung des Landesverbandes der Tafeln gewesen, so Rauschenbach. 

„Das ist viel zu hoch angesetzt“, widerspricht Matthias Thomas vom Vorstand des Tafel-Landesverbandes. Als Richtgröße für alle Tafeln in Sachsen würden der Hartz-IV-Satz oder ein Brutto-Einkommen von 1 200 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt gelten. Die Bedürftigkeit kann zum Beispiel mit dem Hartz-IV- oder dem Rentenbescheid nachgewiesen werden. (SZ/win)

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