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Wer entscheidet über Leben und Tod?

In Italien bestimmen Ärzte, welche Covid-19-Patienten behandelt werden und welche nicht. Für welche Auswahlkriterien Experten in Deutschland plädieren.

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Mediziner behandeln erkrankte Patienten auf der Intensivstation des Istituto Clinico Casalpalocco in Rom.
Mediziner behandeln erkrankte Patienten auf der Intensivstation des Istituto Clinico Casalpalocco in Rom. © Alberto Lingria/XinHua/dpa

Berlin. Sollten Mediziner in der Corona-Krise über Leben und Tod entscheiden müssen, dürfen nach dem Willen von Ärztefunktionären und Deutschem Ethikrat nur medizinische Kriterien zählen. So müsse etwa sichergestellt werden, dass Entscheidungen unabhängig von sozialem Status, Herkunft, Alter oder Behinderung getroffen werden, hieß es in einer Mitteilung des Deutschen Ethikrates am Freitag. Sieben medizinische Fachgesellschaften hatten am Donnerstag gemeinsame Empfehlungen vorgelegt. Im Falle einer Knappheit in der aktuellen Corona-Pandemie sollten in Krankenhäusern Intensivbetten nach Erfolgsaussicht der Behandlung verteilt werden. "Es muss gerecht zugehen" hieß es.

Auch hierzulande sei eine Situation möglich, "in der nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stehen", teilte der Ethikrat mit. Der Staat dürfe menschliches Leben jedoch nicht bewerten, und deshalb auch nicht vorschreiben, welches Leben in einer Konfliktsituation vorrangig zu retten sei. Die Empfehlungen der Fachgesellschaften seien maßgeblich. Sie könnten "inhaltlich über das hinausgehen, was staatlicherseits zulässig wäre".

Schwer traumatisiert

"Wir haben uns ganz klar gegen das Kriterium "Alter" entschieden und wollen sehr viel differenzierter vorgehen", sagte Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). In einem Team aus drei Experten mit unterschiedlichen Blickwinkeln solle entschieden werden. Den Empfehlungen zufolge spielen dabei der Schweregrad der aktuellen Erkrankung sowie relevante Begleiterkrankungen eine wesentliche Rolle. Auch der Patientenwille - aktuell oder per Verfügung - sei fester Bestandteil bei allen Entscheidungen. Kein Unterschied soll zwischen Covid-19-Patienten und anderweitig Erkrankten, die eine Intensivbehandlung benötigten, gemacht werden.

Problematisch seien besonders Situationen, in denen die Versorgung eines Patienten abgebrochen werde, um einen anderen Patienten mit höheren Überlebenschancen zu retten, teilte der Ethikrat mit. "Objektiv rechtens ist das aktive Beenden einer laufenden, weiterhin indizierten Behandlung zum Zweck der Rettung eines Dritten nicht", hieß es. Wenn ein Arzt aber in einer solchen Notsituation nach von Fachgesellschaften aufgestellten Kriterien entscheide, müsse er aber vermutlich nicht mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Solch ein Verteilungssystem nach festgelegten Kriterien nennt man in Fachkreisen Triage.

"Die Kollegen in Italien und Spanien sind jetzt schon schwer traumatisiert. Das geht an niemandem spurlos vorbei. Daher kann ein solcher Kriterienkatalog auf jeden Fall eine Stütze sein", sagte Janssens. (dpa)

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