Von Yvonne Popp
Osterzgebirge. Es ist der Abend des ersten Weihnachtsfeiertages im vergangenen Jahr. Gegen 19.30 Uhr gibt es auf der Straße vor dem Haus eines Colmnitzer Ehepaars einen lauten Knall. Lichtblitze zucken durch die Dunkelheit. „Wir dachten zuerst, dass jemand einen Böller gezündet hat“, berichtet der Ehemann. Weil der Knall aber ungewöhnlich klang, seien er und seine Frau hinaus auf den Balkon gegangen, um nachzuschauen. Dort sahen sie auf der Straße ein Auto stehen. Offensichtlich war es zuvor an den Laternenmast geprallt. Der stand jetzt schief, das Licht war aus. Laut den Aussagen des Paares war der Beifahrer dann ausgestiegen, hatte mit der Fahrerin den Platz getauscht und kurz darauf das beschädigte Auto weggefahren.
Vor dem Amtsgericht in Dippoldiswalde muss sich nun eine Klingenbergerin deswegen verantworten. Sie soll zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert am Steuer des Wagens gesessen und den mit 1 300 Euro bezifferten Schaden an der Straßenbeleuchtung verursacht haben. Dazu kommt noch der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Auf Anraten ihres Anwalts äußert sich die 56-jährige Deutsche aber nicht zu den Vorwürfen.
Im Gerichtssaal kann der Zeuge, der die Geschehnisse von seinem Balkon aus beobachtet hatte, nicht zweifelsfrei bestätigen, dass die Angeklagte die Unfallfahrerin gewesen ist. Er erklärt, dass es zum Tatzeitpunkt sehr dunkel war. Zwar habe er erkennen können, dass eine Frau hinter dem Lenkrad und ein Mann neben ihr gesessen hatte, aber eben nicht mehr. „Meine Frau und ich haben noch kurz zu den beiden herüber gerufen und gefragt, ob etwas passiert ist.“ Das sei verneint worden. Nach einer kurzen Debatte darüber, wem die Laterne wohl gehört, war der Beifahrer hinter das Lenkrad gestiegen und davongefahren. „In den ersten Momenten danach wussten wir nicht, was zu tun ist“, sagt der Zeuge. Wenig später habe er dann die Polizei verständigt. Leider, so der 46-Jährige weiter, hatte er nicht daran gedacht, nach den Personalien der Unfallfahrer zu fragen. Die Autonummer habe er sich aber gemerkt. Die sei im Gegensatz zu allem anderen nämlich recht gut zu erkennen gewesen, da sie beleuchtet war. Über das Kennzeichen konnte die Polizei später die Angeklagte und ihren Mann als Fahrzeughalter ermitteln. Dieser macht wie seine Ehefrau vor Gericht keine Angaben. Das muss er auch nicht, denn als Ehemann der Angeklagten hat er Zeugnisverweigerungsrecht.
Der für den Fall zuständige Polizeibeamte hätte wahrscheinlich etwas mehr Klarheit in die Sache bringen können. Er hatte sich aber schon im Vorfeld entschuldigen lassen. Zu einem weiteren Sitzungstermin Ende August soll neben ihm nun auch die Ehefrau des Balkon-Zeugen aussagen.