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Wer hat das I-Phone genommen?

Ein 31-jähriger Mann ist wegen eines Diebstahls in einem Krankenhaus angeklagt. Der Fall ist mysteriös.

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Ein mysteriöser Vorfall beschäftigt das Amtsgericht Döbeln. Es geht dabei um ein IPhone.
Ein mysteriöser Vorfall beschäftigt das Amtsgericht Döbeln. Es geht dabei um ein IPhone. ©  dpa / Symbolbild

Von Helene Krause

Döbeln. Ein mysteriöser Vorfall beschäftigt das Amtsgericht Döbeln. Angeklagt ist ein 31-jähriger Mann aus Frohburg wegen Diebstahl. Der Beschuldigte ist Mitarbeiter einer Firma, die Rauchmelder überprüft. In dieser Funktion arbeiteten er und ein Kollege im Januar 2018 im Krankenhaus Bethanien in Hochweitzschen. 

Während seiner Tätigkeit soll der Angeklagte aus dem Arbeitszimmer einer Ärztin ein I-Phone samt Kopfhörern gestohlen haben. Das Gerät lag auf dem Besprechungstisch. Die Kopfhöhrer waren um das Mobiltelefon gewickelt.

Wegen des Diebstahls hatte der Angeklagte einen Strafbefehl erhalten. Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch. Der Fall kam vors Amtsgericht Döbeln. Die Tat bestreitet er. „Als ich ging, lag das Mobiltelefon noch dort“, sagt er. Vorbestraft ist er bisher nicht.

Die Geschädigte hatte gegen 12.05 Uhr ihr Dienstzimmer verlassen. Danach sollen der Angeklagte und sein Kollege in dem Zimmer gewesen sein und die Rauchmelder überprüft haben. 

Während der Beschuldigte mit eine Stange die Rauchmelder prüfte, schloss der Kollege die Räume auf und nach der Überprüfung wieder ab. Der Vorgang dauerte höchstens fünf Minuten. 

Als die Geschädigte zurückkehrte, war die Tür ihres Zimmers zweimal abgeschlossen. „Ich schließe immer nur einmal ab“, sagt sie als Zeugin. Den Diebstahl des I-Phones bemerkte sie erst, als sie gegen 15.45 Uhr das Zimmer verlassen wollte. 

Daraufhin ließ sie sich die Schließprotokolle vorlegen. Sie stellte fest, dass nur die Arbeiter, die die Rauchmelder überprüft hatten, in ihrem Zimmer gewesen waren. 

Weil sie davon überzeugt war, dass nur diese das Handy genommen haben, rief sie bei der Firma an. Sie stellte ein Ultimatum. Derjenige, der das I-Phone gestohlen hätte, sollte es binnen zwei Tagen zurückgeben, auch anonym, sonst wollte sie Anzeige erstatten. Zurück erhielt sie das Gerät nicht.

Dass die Zimmer immer abgeschlossen sind, bestätigt die Sekretärin der Geschädigten in der Zeugenbefragung. Ob der Kollege des Angeklagten die Tür tatsächlich abgeschlossen hat, kann sie nicht sagen. 

Doch der sagt als Zeuge, dass er das Zimmer auf- und auch wieder abgeschlossen hat. Gleichzeitig überprüfte er anhand der Rauchmelderkarten, welche Melder geprüft wurden. „Ich hatte den Angeklagten immer im Blick“, sagt er. „Ich halte es für unwahrscheinlich, dass er das I-Phone genommen hat.“

Obwohl Richter Janko Ehrlich den Beschuldigten für den Täter hält, stellt Verteidiger Arne Peter Kausch den Beweisantrag, einen weiteren Zeugen zu hören. „Man weiß nicht, ob der Rechner die richtige Zeit angezeigt hat“, sagt er. 

„Es ist für die Mitarbeiter ein absoluter Grund, in so einem Fall gekündigt zu werden. Ich möchte vermeiden, dass Dinge bewertet werden, die nicht so sind.“ Das Verfahren wird fortgesetzt.