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Wer macht was im Katastrophenschutz?

Bei allen denkbaren Gefahren können sich die Bürger in Deutschland auf den Katastrophenschutz verlassen. Aber wer kommt wann zu welchem Einsatz?

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Rückgrat beim Katastrophenschutz sind in den Bundesländern die Feuerwehren.
Rückgrat beim Katastrophenschutz sind in den Bundesländern die Feuerwehren. © Foto: Hendrik Meyer

Für den Katastrophenschutz ist nicht eine Organisation alleine verantwortlich, sondern er ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und Organisationen. Bei einem Krisenfall arbeiten sie alle zusammen, um mit vereinten  Kräften die Bürger bestmöglich zu schützen. Für den Katastrophenschutz sind die Länder zuständig. Dazu gehört vor allem die Prävention. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in jeder Stadt, in jeder Gemeinde zu jeder Zeit Hilfe über die Rettungsleitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Bedarf und Vereinbarung arbeiten auch die freiwilligen Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst beim Katastrophenschutz mit. Den Zivilschutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall übernimmt der Bund. Die Hilfsorganisationen übernehmen in beiden Fällen zahlreiche Aufgaben, stellen also sowohl im Zivil- und Katastrophenschutz ihre Hilfe zur Verfügung.

Der Bund kann zusätzliche Helfer anfordern

Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 Grundgesetz unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen wie das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern. Bei Unglücksfällen, die mehrere Bundesländer betreffen, hat die Bundesregierung zusätzliche Handlungsoptionen. Die Unterstützung des Bundes beim Katastrophenschutz wird allgemein als Katastrophenhilfe umschrieben. Genaueres regelt das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG).

Feuerwehren gemeinsam mit Hilfsorganisationen

Die kommunalen Feuerwehren mit mehr als einer Million Feuerwehrmännern und Frauen sind das Rückgrat der Gefahrenabwehr. Sie nehmen mit den Aufgabenbereichen Brandschutz, Technische Hilfeleistung und ABC-Gefahrenabwehr auch im Katastrophenschutz die Aufgaben wahr, die den Kommunen zugewiesen sind. Die privaten Hilfsorganisationen haben sich gegenüber den Landesregierungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet. Sie bringen sich bundesweit mit rund 600.000 Helferinnen und Helfern in die staatlichen Strukturen der Gefahrenabwehr ein. Im Katastrophenfall verstärken diese Organisationen den Rettungsdienst der Kreise und kreisfreien Städte. Sie gewährleisten innerhalb des Katastrophenschutzes den Sanitätsdienst sowie die Betreuung von Patienten und sonstigen betroffenen Personen.

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