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Wer mit Maske fährt, zahlt

Geschwindigkeitskontrollen gibt’s auch in Corona-Zeiten. Wer dabei einen Mundschutz trägt, wird doppelt zur Kasse gebeten.

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Das Landratsamt hat in der 50er-Zone in Ziegra geblitzt. Dabei wurden nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet.
Das Landratsamt hat in der 50er-Zone in Ziegra geblitzt. Dabei wurden nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet. © Dietmar Thomas

Region Döbeln. Kraftfahrer, die sich nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit halten und erwischt werden, müssen zahlen. Tragen sie dabei auch noch einen Mund- und Nasenschutz, kostet das doppelt. Denn was derzeit in Sachsen beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Vorschrift ist, ist in Fahrzeugen verboten.

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Das regelt der Paragraf 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung. „Ein Autofahrer muss gut erkennbar sein, damit beispielsweise Behörden nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Identität feststellen können“, erklärt Jana Ulbricht, Pressesprecherin der Polizeidirektion Chemnitz. Und das Maskentragen wird teuer. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für einen Verstoß gegen die Vorschrift ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor.

Das gilt für alle Kraftfahrer. „Ausnahmen werden derzeit lediglich für Taxifahrer erarbeitet“, erklärt Dr. Theresa Schmotz, Referentin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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