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Waldbrandwarnstufe 5: Dresdner Wälder dürfen nicht mehr betreten werden

Die Brandgefahr in Dresden hat am Donnerstag die höchste Stufe erreicht. Damit werden die Regeln zum Schutz vor Waldbränden verschärft. Was jetzt gilt.

Von Sandro Rahrisch
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Seit Donnerstag sind auch viele Waldgebiete zwischen Loschwitz und Pillnitz gesperrt.
Seit Donnerstag sind auch viele Waldgebiete zwischen Loschwitz und Pillnitz gesperrt. © Jürgen-M. Schulter

Dresden. Die Wälder im Norden Sachsens sind knochentrocken. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat die Waldbrandgefahr für Dresden am Donnerstag auf sehr hoch heraufgesetzt und die höchste Waldbrandwarnstufe 5 ausgerufen. Um Feuer, insbesondere in den Wäldern zu verhindern, greift somit die nächste Stufe des Waldbetretungsverbotes in Dresden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist noch in den Wäldern erlaubt?

Mit Ausrufen der Waldbrandwarnstufe 5 dürfen die öffentlichen Straßen in Dresdens Wäldern nicht mehr verlassen werden. Dazu gehört etwa die Radeberger Landstraße, die durch die Dresdner Heide führt. Das sieht die Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes vor, die seit letzter Woche gültig ist.

Das freie Betreten des Waldes im Territorium der Landeshauptstadt sei untersagt, heißt es. Das schließe das Betreten der nichtöffentlichen Waldwege und der zum Reiten ausgewiesenen und gekennzeichneten Wege ein. Außerdem ist das Parken außerhalb von ausgewiesenen Parkflächen verboten.

Offiziell als Wald deklariert sind unter anderem die komplette Dresdner Heide, der Waldpark Blasewitz, die Junge Heide, der Albertpark, der Zschonergrund, der Kaitzgrund oder der Cossebauder Park. Die betroffenen Flächen hat die Stadt in einer interaktiven Karte gekennzeichnet.

"Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 sind die potentiellen Gefahren durch entstehende Brände nochmals erhöht. Brände können sich noch schneller ausbreiten und rasch Wege blockieren, wodurch die Rettung von Leib und Leben sehr erschwert wird", begründet die Stadtverwaltung das Verbot.

Laut Deutschem Wetterdienst soll die Waldbrandgefahr schon am Samstag wieder sinken, vorhergesagt ist Stufe 1, sodass jegliche Betretungsverbot wieder aufgehoben wären. Anfang der Woche soll sich die Lage jedoch abermals verschärfen.

Bereits mit Waldbrandwarnstufe 4, die am Dienstag in Kraft trat, galten Einschränkungen beim Betreten des Waldes. So durften Waldwege und Waldstraßen in Dresden nicht mehr verlassen werden. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte die Stadtverwaltung am 28. Juli erlassen. Sie gilt bis zum 30. September.

Welche Gefahrenstufe gerade gültig ist, geben Sachsenforst und Deutscher Wetterdienst im Internet bekannt.

Wer trotz hoher Waldbrandgefahr abseits der erlaubten Straßen und Wege von Polizei oder Ordnungsamt aufgegriffen wird, riskiert ein Bußgeld von 2.500 Euro, in schweren Fällen können auch 10.000 Euro verhängt werden.

Darf ich in Dresden trotz Waldbrandgefahr noch grillen?

Auf Privatgrundstücken ist das Grillen nach wie vor erlaubt. Anders sieht es zum Beispiel an den Elbwiesen, im Alaunpark oder im Großen Garten aus. Im öffentlichen Raum, also in Parks und Grünanlagen sowie auf Straßen und Plätzen, ist das Grillen ausschließlich auf den öffentlichen, befestigten Grillplätzen erlaubt - und das ab dem 2. August auch nur, wenn die Waldbrandwarnstufe unter 4 liegt. Da die Gefahr seit Dienstagmorgen als hoch eingeschätzt wird, darf demzufolge dort nicht mehr gegrillt werden.

In Dresden gibt es insgesamt 13 öffentliche Grillplätze, unter anderem im Ostragehege (Open-Air-Gelände), an der Marienbrücke (Volksfestgelände) und am Elbufer unterhalb des Rosengartens. Die Plätze sind mit einem Schild gekennzeichnet. Anmeldungen sind nicht nötig, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Bei Lagerfeuern an öffentlichen Feuerstellen gilt ebenfalls: Herrscht Warnstufe 4 oder 5, sind sie tabu. Solche Feuerstellen gibt es in der Stadt fünf - am Johannstädter Elbufer, unterhalb der Eisenberger Straße am Neustädter Hafen, unterhalb des Körnerwegs, am ehemaligen Hosterwitzer Fähranleger sowie unterhalb des Wiesenwegs.

Sind auch Feuerwerke verboten?

Mit der neuesten Allgemeinverfügung sind seit Dienstag, 2. August, bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 bzw. 5) Feuerwerke verboten. Betroffen sind Feuerwerke aller Größen, auch Open-Air-Bühnenfeuerwerke, wie sie bei den Kaisermania-Konzerten zu sehen waren. Da die Allgemeinverfügung bis zum 30. September gilt, haben auch die Dresdner Stadtfestmacher reagiert und das traditionelle Abschlussfeuerwerk am Stadtfest-Sonntag vorsorglich abgesagt.

Warum hat die Stadt Feuerwerke im Juli noch erlaubt?

Bisher hieß es von der Stadt, dass "im Hinblick auf die Profifeuerwerker für die Mittel- und Großfeuerwerke unterstellt werden könne, dass diese die Brandgefahr einschätzen können und geeignete Maßnahmen ergreifen, um dieser vorzubeugen", erklärte das Ordnungsamt noch in der vergangenen Woche. Dazu zählten unter anderem vorbeugende Notfallmaßnahmen, um schnell löschen zu können.

Darüber hinaus prüfe das Ordnungsamt vorab den angezeigten oder beantragten Abbrennort "hinsichtlich sicherheitsrelevanter Aspekte", wie es heißt. Dazu gehörten auch die Abstände zu Wäldern und besonders "brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen". So müssen zwischen einem Feuerwerk und dem nächstgelegenen Wald mindestens 100 Meter liegen.

"Bei der Einschätzung des Abbrennortes wird die aktuelle Wettersituation selbstverständlich mit berücksichtigt, eine spezielle Prüfung hinsichtlich der Trockenheit in der Umgebung des Abbrennortes findet allerdings nicht statt." Im Einzelfall würden andere Fachbereiche für die Beurteilung hinzugezogen, etwa die Feuerwehr.

Brände aufgrund von Feuerwerken seien im Übrigen bisher nicht zu verzeichnen gewesen, so die Stadt.

Was unternimmt die Stadt gegen illegale Feuer?

Laut Ordnungsamt könne man aufgrund der personellen Möglichkeiten im Gemeindlichen Vollzugsdienst nicht gesondert nach illegalen Feuern Ausschau halten.

Wie viele illegale Grillpartys und Lagerfeuer in diesem Sommer schon abgebrochen werden mussten, darüber kann die Stadt keine Auskunft geben. Allerdings werde das Verbot, in der Öffentlichkeit zu grillen oder ein Lagerfeuer zu entzünden, immer wieder missachtet, insbesondere an den Elbwiesen, so die Stadtverwaltung.

Wie trocken ist es genau in Dresden?

Sehr trocken. An der Messstation in Klotzsche sind laut Deutschem Wetterdienst im Juli lediglich 17 Prozent des üblichen Niederschlages zusammengekommen.

Wie schnell der trockene Waldboden bei Funkenflug brennt, hat man zuletzt in der Heide gesehen, als ein Zug zwischen dem Industriegelände und Klotzsche mehrere Feuer verursachte. Rund 120 Einsatzkräfte hatten damit zu tun, die Brände zu löschen.

Bereits die vergangenen Monate waren überaus trocken: Kamen im Juni immerhin noch 77 Prozent des langjährigen, durchschnittlichen Niederschlags zusammen, so waren es im Mai nur 34 Prozent, im April 77 Prozent und im März 36 Prozent. Nur die ersten beiden Monate des Jahres waren etwas nasser als gewöhnlich. Als Maßstab dafür dient der bereits trockenere Zeitabschnitt von 1991 bis 2020.