Riesa. Seit Jahren läuft das Genehmigungsverfahren für den dritten Bauabschnitt der neuen B 169 zwischen Seerhausen und Salbitz. Am Ende soll einmal Baurecht stehen. Erst dann kann der Bau der von vielen ersehnten Straße wirklich losgehen.
Auf dem Weg dahin soll im Herbst ein wichtiger Schritt getan werden. Dann steht ein sogenannter Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren an. Das sagte Steffi Schön, Abteilungsleiterin Planung und Straßenbau beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv), am Donnerstag beim „Tag der Infrastruktur“ in Riesa. Das Vereinigte Wirtschaftsforum Riesa hatte Vertreter aus regionaler Wirtschaft, Politik und Behörden ins Hotel Mercure eingeladen. Auf der Agenda unter anderem: Infos zum Planungsstand beim B-169-Ausbau.
Beim für November geplanten Erörterungstermin sitzen sich die Straßenplaner und alle, die bei der letzten öffentlichen Auslegung der Straßenpläne Einwendungen erhoben hatten, gegenüber. Es soll über die Einwände diskutiert und Lösungen gefunden werden. Zusammen mit Erkenntnissen aus neuen Gutachten sollen diese dann in die Straßenplanung einfließen. Die geänderten Pläne müssen danach wieder öffentlich ausgelegt werden.
Beim Lasuv hofft man, dass erneute Einwände ausbleiben und die Landesdirektion dann den sogenannten Planfeststellungsbeschluss erteilen kann, der Baurecht bedeutet. Wann der Beschluss kommt, lasse sich aber derzeit nicht seriös vorhersagen, heißt es vom Lasuv. Nach dem Erörterungstermin wisse man mehr.
Beim vierten Bauabschnitt wollen die Planer zeitig und noch vorm Beginn des Genehmigungsverfahrens möglichst viele Konflikte aus dem Weg räumen. Drei Trassenvarianten hatte das Lasuv für den Abschnitt Salbitz-Döbeln-Nord zuletzt vorgelegt. Die Vorzugsvariante fiel bei den Betroffenen vor Ort durch. Lage und Art der Kreuzungen, zu hoher Flächenverbrauch und wasserrechtliche Belange sorgten für Kritik. Nach Gesprächen mit Bürgern, Kommune und Trinkwasserzweckverband arbeitet das Lasuv nach eigenen Angaben derzeit an einer neuen Variante. Auch da soll sich bis zum Herbst etwas tun – Herbst 2019. Liegen die neuen Varianten vor, werden die Träger der öffentlichen Belange angehört. Geben die ihr Okay, ist der Bund dran. Der muss dann den ausgehandelten Straßenverlauf, die Linie, bestätigen. Danach können weitere Planungsschritte und das Genehmigungsverfahren beginnen.
Es tut sich also was in Sachen B 169. Gute Nachrichten, nicht nur für die Bürgermeister und Firmenchefs, die am Donnerstag beim Infrastrukturtag einen Großteil der 40 Gäste ausmachten. Doch es schweben dunkle Wolken über dem Projekt, besonders dem dritten Bauabschnitt. Betroffene Eigentümer und Umweltverbände haben angekündigt, gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen zu wollen, sobald er vorliegt.
Sicherheit vor Schnelligkeit
Umso wichtiger sei ein rechtssicherer Beschluss, „damit wir im Streitfall vor Gericht siegen“, so Godehard Kamps von der Landesdirektion Sachsen. Das mache zwar langwierige Detailarbeit nötig. Die Zeit sei aber gut investiert, so Kamps. Habe der Beschluss vor Gericht keinen Bestand, könne die Planung um zehn Jahre zurückgeworfen werden. Das wolle man auf jeden Fall vermeiden.
Dass die Planungen gerichtlich angreifbar sind und Betroffene und Umweltverbände jedes Recht dazu haben, ist allen bewusst. Trotzdem grollen viele – nicht zuletzt die Straßenplaner selbst, wie der Chef der Lasuv-Außenstelle Meißen, Holger Wohsmann. Es sei fragwürdig, warum gegen abschließend kontrollierte Dinge vorgegangen werden könne, monierte er. Vor Gericht spiele zudem keine Rolle, dass neue Straßen einen auch Entlastungen für Bürger und Umwelt brächten. Und sei früher der Stand der Technik ausschlaggebend für eine Genehmigung gewesen, sei es heute der Stand der Wissenschaft. All das sorge für Verzögerungen, die wiederum viele Bürger nicht mehr verstünden, sagte Wohsmann.
Dass die Politik das Problem erkannt hat, machten die Bundestagsabgeordneten Thomas de Maizière (CDU) und Susann Rüthrich (SPD) deutlich. Der Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz liege vor. Ein Punkt darin: Bei Klagen müssen Beweismittel künftig binnen zehn Wochen nach Klageerhebung bei Gericht vorgebracht werden. Es zeichnet sich allerdings bereits Widerstand gegen die geplanten neuen Regeln ab, unter anderem aus dem Bundesrat. Ob das Gesetz dem B-169-Ausbau auf die Sprünge hilft, ist also offen.