Die Bahnwelt schaut heute auf Chemnitz, wo das Sächsische Landesarbeitsgericht über die Rechtmäßigkeit der Lokführerstreiks entscheidet.
Im Bahnnetz spielt die drittgrößte Stadt Sachsens sonst eher eine untergeordnete Rolle. Die Bahn stellte im Dezember 2006 die letzte Fernverkehrsverbindung ein.
Als die Lokführergewerkschaft GDL nach dem Platzen des Vermittlungsverfahrens Anfang Oktober neue Streiks ankündigte, reichte die Bahn beim Arbeitsgericht Chemnitz einstweilige Verfügungen dagegen ein.
Die Bahn entschied sich für Chemnitz, weil sie sich dort die größten Chancen ausrechnete. Bei einem ersten Eilverfahren Anfang August hatte das Arbeitsgericht der Bahn Recht gegeben.
Die Chemnitzer Richter hatten sich für zuständig erklärt, da die Bahn Transportdienstleistungen in ihrem Bereich erbringt. Zudem seien an der Meldestelle Chemnitz 54 Lokführer beschäftigt. Sie urteilten, dass Streiks lediglich im Nah- und Regionalverkehr erlaubt sind.
Dagegen legten Bahn und GDL Berufung beim Sächsischen Landesarbeitsgericht ein. Beschwerden gegen dessen Urteil sind nur noch vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht möglich. (dpa)