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Wie der Streit entbrannte

Wer darf was auf dem Gelände der Kiesgrube? Die Chronik der Auseinandersetzung.

Von Kevin Schwarzbach
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Ist Gassi gehen an der Kiesgrube legal?
Ist Gassi gehen an der Kiesgrube legal? ©  Sebastian Schultz

Zeithain. Darf jedermann die Kiesgrube Bobersen betreten oder nur die Mitglieder des Vereins für Sport und Landschaftspflege Bobersen? Dieser Streit schafft es bis nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof:

Im Jahre 2006 kaufte der ehemalige BuS-Elektronik-Chef Werner Maiwald die Kiesgrube in Bobersen. Es entstand ein Verein, der sich um das Gelände kümmert und es zur Erholung nutzt. Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig.

2017 dann verklagte der Verein einen Anwohner, der fortwährend mit seinem Hund auf dem Vereinsgelände spazieren ging. Das Amtsgericht Riesa gab der Unterlassungsklage in erster Instanz statt.

Der Fall landete 2018 beim Landgericht in Dresden, weil der Beklagte gegen das Urteil in Berufung ging. Er vertritt die Auffassung, dass es sich bei dem Kiesgruben-Gelände um freie Landschaft handelt, die jeder Bürger jederzeit betreten darf – auch mit Hund.

Im Dezember 2018 entschied eine Zivilrichterin am Landgericht, dass der Anwohner das Gelände gemeinsam mit seinem Hund zwar betreten, aber nicht baden dürfe. (SZ/ksh)