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Wie gefährlich war der Rottweiler?

Das Opfer soll nicht der Halter gewesen sein, sondern dessen Sohn. Nach einem tödlichen Angriff in Roßwein berichten nun auch Anwohner von ihrer Angst vor dem Tier.

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© André Braun

Von Maria Fricke

Roßwein/Freiberg. Auch am fünften Tag nach dem Unglück in der kleinen Wohnsiedlung an der Goldenen Höhe in Roßwein bleiben viele Fragen offen. Nach Berichten verschiedener Medien und Anwohner soll nicht der Halter des Hundes von seinem Tier am Sonnabendnachmittag angegriffen worden und infolge dessen aufgrund eines Schocks gestorben sein, sondern dessen Sohn, der den Hund wohl ab und zu ausgeführt hat. Ein Anwohner berichtet, dass der Rottweiler einem über 70-Jährigen gehört habe. Nach Angaben der Polizei war das Opfer aber 47 Jahre alt.

„Laut der zuständigen Kriminalpolizei Leipzig liegt zurzeit kein Straftatbestand vor“, sagte Steffen Wolf, Sprecher der Polizeidirektion Chemnitz, am Mittwoch. Das heißt, der Halter des Hundes selbst muss das Opfer sein. Denn ansonsten wäre die Polizei verpflichtet, gegen den Halter Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufzunehmen. Allerdings weist Wolf darauf hin, dass für die Beamten nicht nachvollziehbar sei, wer wirklich Halter des Tieres war. „Es gibt den Halter, bei dem der Hund lebt, und denjenigen, auf den der Hund angemeldet ist“, erklärt der Polizeisprecher. Vergleichbar sei dies mit den Besitzverhältnissen beim Auto: auf der einen Seite der Eigentümer, auf der anderen der Fahrer.

Auch Michael Klöden vom Ordnungsamt der Stadt kann die Unklarheit nicht beseitigen. Schließlich könne es auch sein, dass zum Beispiel die Eltern die Steuer für das Tier bezahlen, aber der Hund beim Sohn lebt, oder eben umgekehrt. Der Mitarbeiter der Stadtverwaltung hat selbst erst aus der Zeitung von dem Vorfall erfahren. Wer der Betroffene sei, wisse er nicht. „Das könnten wir über die Hundesteuer ermitteln. Doch die Angaben unterliegen dem Steuergeheimnis“, so Klöden.

Bellender Hund hinterm Gartenzaun

Polizeisprecher Wolf bestätigte indes am Mittwoch, dass sich der Vorfall im Bereich Goldene Höhe ereignet hat. Die kleine Siedlung, die sich nahe der Total-Tankstelle und des Edeka-Marktes befindet, ist gekennzeichnet von zahlreichen neu gebauten Ein- und Mehrfamilienhäusern. An einem Plattenweg steht ein Haus etwas höher gelegen. Am Eingangstor warnt ein Schild vor dem Hund auf dem Grundstück. Jenes ist von einem Holzlattenzaun umgeben. An dessen oberer Seite ist zusätzlich im Bereich des Weges ein Maschendrahtzaun angebracht. Wie mehrere Anwohner übereinstimmend berichten, hatte der Eigentümer des Grundstückes den Zaun erhöht. Die Roßweiner schilderten, dass sie Angst gehabt hätten, an dem Grundstück vorbeizugehen, weil der Hund immer laut gebellt habe. Beschwerden gegen den Hundebesitzer seien jedoch bei der Stadtverwaltung keine eingegangen, so Klöden. Von der Stadtverwaltung selbst sei auch niemand am Unglückstag vor Ort gewesen.

Kurz nach 14 Uhr wurde die Polizei am Sonnabendnachmittag in die Roßweiner Siedlung gerufen. Im Bereich an der Goldenen Höhe war das 47-jährige Opfer von dem Hund angegriffen und gebissen worden. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, sei der Mann jedoch nicht an den Verletzungen durch das Tier gestorben, sondern habe offenbar einen Schock erlitten. Der 47-Jährige sei mit einer Begleiterin unterwegs gewesen, die den Rettungsdienst alarmiert hatte. Ein herbeigerufener Tierarzt ließ den Hund, nach Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt, einschläfern.

Eine einzelfallbezogene Ausnahme, wie das Landratsamt am Mittwoch auf erneute Nachfrage mitteilte. Das Einschläfern des Tieres sei aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig gewesen. Denn der normale Weg, der gegangen wird, wenn ein Hund durch Beißen auffällt, ist ein anderer, wie Sprecherin Cornelia Kluge schilderte. „Wenn ein Beißvorfall bekannt wird, kommt es zur Einleitung eines Verwaltungsverfahrens, in dessen Rahmen Ermittlungen angestellt werden“, so Kluge. Dabei würden beispielsweise die Beteiligten befragt oder das weitere Umfeld, aus welchem das Tier komme. „Abschließend wird in einer Gesamtschau eine Bewertung des ermittelten Sachverhaltes vorgenommen“, führte die Kreissprecherin aus.

Wird dabei festgestellt, dass der Hund gefährlich ist, muss der Halter bestimmte Auflagen erfüllen: „meist höhere Steuern, Leinen-Maulkorb-Zwang, Sachkundenachweis des Hundehalters“. Was unter einem gefährlichen Hund zu verstehen ist, regelt das Gesetz. Laut diesem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich zum Beispiel gegenüber Menschen oder Tieren aggressiv verhalten haben oder zum Hetzen wie Reißen von Wild oder Nutztieren neigen.