Von Carola Lauterbach
Dresden. Wieder kritzeln ein paar Schüler Bilder und Botschaften auf die Platten vorm Landtag. Wieder gibt’s Musik und einige Ausschnitte aus dem Leben sächsischer freier Schulen vor dem Hohen Haus. Vier Jungen der Freien Alternativschule Dresden schreiten indes die Reihe großer schwarzer Limousinen deutscher Autohersteller ab, die ein Zeichen dafür sind, dass alle Minister da sind. Nein, sagen die Jungs, schulfrei hätten sie nicht. Das hier sei auch Schule.
Drinnen im Landtag wird gleichzeitig das novellierte Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft eingebracht und – erwartungsgemäß – mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und SPD verabschiedet. Der Schlagabtausch unterschiedlicher Auffassungen zum Gesetzentwurf zuvor ist eher mau. Offenbar sind alle Meinungen und Meinungsverschiedenheiten in der einjährigen Entstehungsgeschichte des Gesetzes bereits ausgetauscht worden.
Dass Gleichrangigkeit von Schulen nicht Gleichheit bedeutet, ist eine der wichtigsten Feststellungen des frühen Mittwochnachmittags. Gleichrangigkeit heiße gleiche Schulabschlüsse, aber nicht gleiche Finanzierung, doziert Patrick Schreiber (CDU). Beinahe scheint es so, als sei er damit auf einer Wellenlänge mit Cornelia Falken (Linke). Sie bejaht die Gleichrangigkeit ebenfalls, nur dürfe diese sich eben nicht nur auf die Abschlüsse beschränken. Dass die Schulen nicht gleich sind, macht der CDU-Bildungspolitiker Lothar Bienst auch daran fest, dass sich freie Schulen ihre Schüler aussuchen dürften, öffentliche nicht. Die Grünen-Abgeordnete Petra Zais ist enttäuscht. Die Änderungen, die die Regierungsfraktionen in den Gesetzentwurf eingebracht hätten, blieben weit hinter dem zurück, was nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom November 2013 – basierend auf einer Normenkontrollklage der Abgeordneten ihrer Fraktion, der SPD und einiger Linker – hätte erwartet oder wenigstens erhofft werden dürfen. Holger Mann von der SPD hält die Schulen nun „weitgehend gleichgestellt“.
Fakt ist, in Sachsen tritt zum 1. August ein neues Gesetz in Kraft, dass erforderlich wurde, weil das bisherige der sächsischen Verfassung zuwiderlief. Eine schallende Ohrfeige für die frühere CDU-FDP-Staatsregierung. Mit dem Gesetz können freie Schulträger mit erheblich höheren staatlichen Zuschüssen rechnen – ab 2016 sind das 327 Millionen Euro, Tendenz steigend.
Halber Schritt bis Ablehnung
Nach Überzeugung von Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) macht es das Gesetz möglich, die Gehälter der Lehrer an den freien Schulen zu erhöhen und neue Schulen dank verkürzter Wartefrist und rascherer Finanzierung zu gründen. Dass den freien Schulen die Teilnahme an Weiterbildung der Lehrer oder Inanspruchnahme schulpsychologischer Dienste ermöglicht werde, ist ihr wichtig. Eine staatliche Vollfinanzierung aber habe das Gerichtsurteil nicht verlangt und wird es demzufolge nicht geben. Kurth hält das Gesetz für verfassungskonform und sehr modern.
Der Landeselternrat lehnt es aber ab. Weder Schulgeld- noch Lernmittelfreiheit für Eltern von Kindern an freien Schulen sei damit geregelt und daher die wirklich freie Schulwahl nicht existent. Der Paritätische in Sachsen indes spricht von einem „ersten Schritt in Richtung Gleichrangigkeit“. Dies stoße bei der Finanzierung jedoch an ihre Grenzen. Nur „einen halben Schritt“ erkennt die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Schulen in freier Trägerschaft. Die Zuschüsse deckten auch perspektivisch nur 60 bis 75 Prozent der Kosten vergleichbarer öffentlicher Schulen.
Nach SZ-Informationen wollen sich die Träger bereits morgen treffen. Die Rede ist davon, ruhende Widersprüche gegen den Freistaat auf entgangene Kosten zu aktivieren. Das Klagevolumen: rund 30 Millionen Euro. In Sachsen lernen rund 62 000 Schüler an 380 Schulen in freier Trägerschaft.