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Wie mit ausgefallenen Flügen umgehen

Hier finden Sie einige Verhaltenstipps:

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Wartezone Airport
Wartezone Airport © StockSnap

Viele Urlauber kennen die Situation: Die Koffer stehen bereit, aber statt am Strand zu liegen oder bereits die ersten Sehenswürdigkeiten zu erkunden, hängen sie am Flughafen fest, da der Flug ausgefallen ist. Das ist sehr ärgerlich, doch dies muss niemand stillschweigend akzeptieren. Nachfolgend wird erläutert, welche Rechte Fluggäste bei einem Flugausfall haben und wie sie sich am besten verhalten sollten.

Entschädigung einfordern bei ausgefallenem Flug

Wenn plötzlich die Mitteilung kommt, dass der Flieger gestrichen wurde, haben viele Reisende einen Anspruch auf Schadensersatz durch die Airline, wenn diese dafür verantwortlich ist. Es ist vorteilhaft, sich die Annullierung und den Grund von der Fluggesellschaft quittieren zu lassen. Es handelt sich übrigens auch um einen Flugausfall, wenn der Flieger an einem anderen Tag startet. Passagiere haben in diesem Fall laut EU-Verordnung folgende Rechte:

  • Ersatz für die Ticketkosten
  • finanzielle Entschädigung
  • Betreuung am Flughafen, beispielsweise bei langen Wartezeiten Essen, Getränke, zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails

Um diese Ansprüche bei einem Flugausfall wahrnehmen zu können, ist es die Voraussetzung, dass der Flug in der EU startet oder endet. Bei Letzterem muss die Fluggesellschaft zudem ihren Hauptsitz innerhalb der EU haben. Viele Betroffene wissen nicht über ihre Rechte Bescheid oder lassen sich durch irgendwelche Erklärungen der Fluglinien besänftigen. Andere empfinden den Aufwand, die Ansprüche durchzusetzen, als zu hoch. Flightright kann hier helfen und weiß ganz genau, wie Passagiere ihre Entschädigung für einen ausgefallenen Flug erhalten und setzt sie bei Verschulden der Airline erfolgreich durch, notfalls auch vor Gericht. Dies geschieht ohne finanzielles Risiko, denn Kosten in der Form einer Erfolgsprovision werden nur berechnet, wenn die Airline eine Entschädigungssumme zahlt. Ausschlaggebend für die genaue Höhe ist die Flugstrecke:

  • Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer: 250 Euro Entschädigung
  • Mittelstrecken von 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro
  • Langstrecken ab 3.500 Kilometer: 600 Euro

Online steht ein Rechner zur Verfügung, mit dem der Entschädigungsanspruch schnell und einfach geprüft werden kann. Er ist bis zu drei Jahre nach dem Ende der Reise gültig. Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, muss die Airline die Kosten für die Hotelübernachtung sowie die Hin- und Rückfahrt zum Hotel und wieder zum Flughafen erstatten. Wird keine Unterkunft gestellt, besteht die Möglichkeit, sich diese selber zu suchen und die Rechnung im Anschluss bei der Airline einzureichen und das Geld zurückzufordern. Ab fünf Stunden Verspätung haben Fluggäste das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und zu verlangen, dass der Flugpreis erstattet wird. Es ist immer von Vorteil, wenn alle notwendigen Beweise für die Flugannullierung sowie die Buchungs- und Rechnungsbelege aufgehoben werden, um sie später vorliegen zu haben. Zudem ist es ratsam, sich von der Airline sowohl den Flugausfall als auch den Grund schriftlich bestätigen zu lassen.

Wenn ein Flug gestrichen wurde, ist das sehr ärgerlich. Geschieht dies innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Abflug und der Ersatzflug erfüllt bestimmte Bedingungen nicht, haben Passagiere gesetzlichen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft, wenn diese für den Flugausfall verantwortlich ist. Es ist hilfreich, sich den Grund der Annullierung schriftlich bestätigen zu lassen. Bei Rechnungen, die aufgrund des Ausfalls selbst beglichen werden, gilt es, die Quittungen aufzubewahren, um sie später bei der Airline einreichen zu können und das Geld zurück zu bekommen.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der externen Redakteurin K. Meyer.