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Wie sinnvoll ist die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge?

Künftig sollen Landkreise bestimmen können, wo Asylbewerber leben. Eine Studie zeigt die Vor- und Nachteile.

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© dpa/Sebastian Kahnert

Thilo Alexe

Dresden. Ist es wie eine Verbannung oder doch ein sinnvolles Mittel, um Migranten gerecht zu verteilen? Die Wohnsitzauflage kommt in Sachsen zum 1. April. Das Innenministerium gibt damit den Kreisen die Möglichkeit, anerkannten Asylbewerbern und anderen aus humanitären Gründen aufgenommenen Menschen den Wohnort vorzuschreiben. Sieben Bundesländer wenden solche Auflagen, die im Detail recht komplex sind, bereits an. Die Wissenschaftlerin Nona Renner nimmt das Thema mit einer Studie in den Blick, die sie am Donnerstag zusammen mit dem Dresdner Politologen Hans Vorländer präsentierte.

Wer bestimmt derzeit, wo Flüchtlinge leben?

Exakt 5,06 Prozent der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge werden nach Sachsen geleitet. Das geschieht nach dem Königsteiner Schlüssel, die Formel bezieht Einwohnergröße und Steueraufkommen ein. Zum Vergleich: Auf Nordrhein-Westfalen werden mehr als 21 Prozent der Flüchtlinge verteilt. In den ersten drei Monaten in der Bundesrepublik ist die Bewegungsfreiheit Asylsuchender auf die Region der Erstaufnahmeeinrichtung beschränkt. Dann können sie selbst bestimmen, wo sie im jeweiligen Bundesland leben wollen.

Wie ist die aktuelle Situation in Sachsen?

Ende September lebten 23 555 Asylbewerber in Sachsen, denen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde. Fast zwei Drittel – mehr als 13 200 – wohnten in den drei Großstädten Leipzig, Chemnitz und Dresden. Die meisten – 7 285 oder 31,3 Prozent – lebten in Leipzig. Die wenigsten – 561 oder 2,4 Prozent – lebten im Kreis Bautzen, 593 oder 2,6 Prozent im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Das zeigt: Die Großstädte sind bevorzugter Wohnort. Mit einer Auflage könnte eine gleichmäßigere Verteilung der Migranten erreicht werden.

Wie handhaben andere Bundesländer die Verteilung?

Niedersachsen hat eine Zuzugssperre für drei Städte mit hohem Flüchtlingsanteil verhängt – für Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven. Brandenburg schickt keine Flüchtlinge mehr nach Cottbus. Nur zwei Länder, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, beziehen in ihre Auflagen nicht nur die Einwohneranzahl ein. Die Verteilung der Menschen richtet sich auch nach regionalen Arbeitslosenquoten.

Wie wirksam sind solche Auflagen und Zuzugssperren?

Zu dieser Frage bietet die Studie eine interessante Rückschau. 1977 galten in 55 westdeutschen Städten mit überdurchschnittlichem Ausländeranteil Zuzugssperren. Der Zuzug hielt dennoch an. Einerseits, weil der Verwaltungsaufwand hoch war. Und andererseits, weil Arbeitgeber Druck machten. Sie waren auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Allerdings: Ganz ohne Einfluss ist der Staat auch nicht. So können bei anerkannten Asylbewerbern Leistungen nur dort ausbezahlt werden, wo diese auch wohnen sollen.

Welche Rolle spielt das Thema Integration?

Eine entscheidende: Der Europäische Gerichtshof hat 2014 in einem Grundsatzspruch das Erteilen von Wohnsitzauflagen mit hohen Hürden versehen. Wohnsitzauflagen sind demnach dann zulässig, wenn sie die Integration erleichtern. Das heißt: Menschen mit besonderen Integrationsschwierigkeiten können solche Auflagen erteilt werden. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften bezweifeln aber, dass Auflagen zum Wohnort integrationsfördernd sind, wie die Studie ausführt.

Welche Sicht haben sächsische Städte, Gemeinde und Kreise?

Sie sind uneins. Der Landkreistag lehnt die Einführung von Auflagen ab, der Städte- und Gemeindetag ist dafür. Nach einer bundesweiten Umfrage sehen Kommunen in schwieriger demografischer oder wirtschaftlicher Lage die Auflage positiv. Sie erhoffen sich durch die Ansiedlung von Flüchtlingen strukturpolitische Chancen. Allerdings gibt es auch Wissenschaftler, die bezweifeln, dass im Freistaat positive Effekte auf Altersstruktur und Arbeitskräfte durch Zuwanderung eintreten. Freiberg, erhofft sich von der Regelung, dass anerkannte Asylbewerber anderswo im Kreis unterkommen. Die Stadt hatte einen Zuzugstopp beschlossen, kann den aber allein nicht durchsetzen.

Was empfiehlt die Studie Politik und Verwaltung?

Anders als es Sachsen vorhat, sollte die Auflage nicht nur die Einwohnerzahl für den Verteilungsschlüssel heranziehen. Die Situation vor Ort, aber auch die Größe der Migrantenfamilien und das Wohnungsangebot sollten berücksichtigt werden. Das ist aufwendig, aber eben auch nachhaltig.