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Wie weiter im Antennenstreit?

Antennengemeinschaft oder Vodafone-Kabel – der Disput um die Versorgung eines Graupaer Wohngebiets liegt vor Gericht.

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© Symbolfoto: Wolfgang Wittchen

Von Mareike Huisinga

Graupa. Überversorgung mal anders: Mieter am August-Röckel-Ring in Graupa können derzeit zwischen zwei Fernsehkabel-Signalen unterschiedlicher Anbieter wählen. Sowohl die Antennengemeinschaft Dresden-Söbrigen hat Kabel in den Wohnungen liegen als auch der Dienstleister Vodafone. Die Mieter können sich aussuchen, an welche Kabel-Steckdose sie ihren Fernseher anschließen. „Beide Signale liegen an“, bestätigt Sören Sander von der Geschäftsführung der Pirnaer Wohnungsgesellschaft WGP. Dem städtischen Vermieter gehören die Häuser.

Zu der kuriosen Situation hat ein Antennenstreit geführt, der nach wie vor nicht ausgestanden ist. Das Angebot der Antennengemeinschaft Dresden-Söbrigen fußt auf einem von den Mietern selbst mit aufgebauten Fernsehkabelnetz aus DDR-Zeiten. Für sechs Euro Netzwartungsgebühr bietet die Antennengemeinschaft 150 Kabel-Programme an, sie hat dazu Verträge mit den einzelnen Mietern abgeschlossen.

Im Herbst 2017 allerdings forderte die WGP die Mieter auf, ihre Verträge mit dem Anbieter zu kündigen, weil Vodafone ab 2018 die Häuser am August-Röckel-Ring über ein neues Fernseh- und Internet-Kabelnetz versorge. Vodafone bietet eine Grund-Fernsehversorgung mit 30 Programmen zum Monatspreis von 9,99 Euro an.

Die WGP hat einen Exklusivvertrag mit Vodafone abgeschlossen und argumentiert, dass sie als Vermieter entscheide, wer das Kabelnetz in den Häusern betreibt. Und einen Vertrag mit der WGP hat die Antennengemeinschaft nicht. Sie will den Standort Graupa aber nicht aufgeben. Der Antennenbetreiber Pilz und Fischer aus dem Erzgebirge pocht auf die bestehenden Verträge mit den einzelnen Mietern.

Anfang März war der Streit eskaliert, als die WGP kurzerhand das Signal der Antennengemeinschaft abklemmte. Die wehrte sich dagegen vor dem Landgericht Dresden. Das Gericht bestimmte per einstweiliger Verfügung, dass die Wohnungsgesellschaft das Signal der Antennengemeinschaft Dresden-Söbrigen für die 185 WGP-Wohnungen am August-Röckel-Ring nicht abschalten dürfe. Das bestätigt Rechtsanwalt Ernst-Albrecht Fischer aus Leipzig. Er wurde von einem Mieter und von der Firma Pilz und Fischer beauftragt, die Verfügung zu erwirken.

Nach SZ-Informationen hat die WGP nun Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingereicht. Dieser werde am 21. März vor dem Landgericht Dresden verhandelt, bestätigt Thomas Ziegler, Pressesprecher des Landgerichts Dresden. Die WGP selber möchte sich momentan nicht zu dem Thema äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. „Aber die Mieter sind je nach Wahl derzeit entweder über die Antennengemeinschaft oder über Vodafone versorgt“, sagt WGP-Sprecher Sören Sander. Niemand müsse aufs Fernsehen verzichten.

Spannend dürfte der 18. April werden. An jenem Mittwoch beginnt die Gerichtsverhandlung im Hauptsachenverfahren. „Dann wird erörtert, ob die WGP das Signal der Antennengemeinschaft am August-Röckel-Ring dauerhaft abschalten darf und auf diesem Wege die Mieter quasi zwingt, die Fernseh- und Internetversorgung über Vodafone oder einen anderen Anbieter anzunehmen“, sagt Rechtsanwalt Fischer.

Auch WGP-Chef Jürgen Scheible betont, dass die Mieter künftig nicht verpflichtet sind, Vodafone als Fernseh- und Internetanbieter zu wählen. „Sie können sich auch für einen anderen Anbieter entscheiden.“ Allerdings, geht es nach der WGP, nicht mehr für die Antennengemeinschaft Dresden-Söbrigen. Sie möchte, dass das Signal künftig nur noch am Vodafone-Kabel anliegt. Entscheiden muss nun das Gericht.