Wieder Probleme beim Vernehmen

Der Prozess gegen den 56-jährigen Mosambikaner Eduardo A. ist noch immer nicht beendet. Schon seit Ende März muss sich der Mann, der im Juli 2018 in Gorbitz seine beiden drei und sechs Jahre alten Töchter ermordet haben soll, vor dem Schwurgericht verantworten. Einer der Gründe, warum der Prozess noch andauert: Der Verdächtige wurde nicht ordnungsgemäß belehrt, als er am Morgen nach der Tat in der Polizeidirektion Dresden vernommen werden sollte. Das kam jetzt heraus, als das Schwurgericht auf Antrag von Verteidiger Matthias Ketzer sich den Mitschnitt der Vernehmung anhörte.
„Da läuft es einem eiskalt den Rücken hinunter“, sagte ein Prozessbeteiligter. Verteidiger Ketzer kritisierte weiter, dass sein Mandant wiederholt zu seiner Vernehmerin gesagt hatte, er wolle einen Anwalt. Die Beamtin sei jedoch nicht auf das Recht des Beschuldigten eingegangen und habe immer weitere Fragen nachgeschoben. Ein Verteidiger wurde jedenfalls nicht hinzugezogen. Das passierte erst am Nachmittag in der Vorführung vor dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden.
Immer wieder kritisieren Angeklagte, ihre Grundrechte würden ignoriert. Oft gehen Gerichte auch diesen Vorwürfen nur bedingt nach. Doch es lohnt sich, wie ein zweiter aktueller Tötungs-Prozess zeigt. Auch im Fall des toten Babys von Bühlau, der am Mittwoch endete, konnte das Schwurgericht die Polizeivernehmung der Beschuldigten Brit S. nicht verwerten – wegen unzulässiger Verhör-Methoden. Kurz nach der Tat im Januar 2018 hatten Polizisten zu der jungen Mutter gesagt: Wenn sie keine Angaben mache, werde sie in Haft kommen. Auch dieser Fall wurde erst im Prozess durch Verteidiger Andreas Boine bekannt.