Von Matthias Klaus
Landkreis. Im Landkreis Görlitz soll es jetzt eine Abschussprämie für Wildschweine geben. Pauschal sind es fünf Euro pro Tier, für Frischlinge bis 20 Kilo Gewicht sogar zehn Euro. Das Ganze soll bis Ende September nächsten Jahres gelten und am Mittwoch vom Kreistag beschlossen werden.
Hintergrund ist die Afrikanische Schweinepest. Sie rückt offensichtlich immer näher an Deutschland heran. Zuletzt wurde sie im tschechischen Zlin nachgewiesen, 300 Kilometer von der Kreisgrenze entfernt. Forscher des Friedrich-Löffler-Institutes haben Mitte Juli festgestellt, dass die Chancen, dass die Schweinepest nach Deutschland kommt, mit mäßig bis hoch einzuschätzen sind. Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, beispielsweise über Sekrete, Blut, Sperma.
Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg, heißt es beim Löffler-Institut. Zwischen Tier und Mensch könne die Krankheit nicht übertragen werden. Mit dem verstärkten Abschuss von Wildschweinen im Landkreis sollen die Folgen eines Ausbruches der Krankheit und möglicherweise die Ansteckung von Hausschweinen verringert werden. Der verstärkte Abschuss ist nicht nur im Kreis Görlitz ein Thema, sondern deutschlandweit. Allerdings: Der Landkreis zählt innerhalb der Bundesrepublik als einer mit den dichtesten Wildschweinbeständen. Kreisverwaltung, vor allem das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, sehen eine Prämie für den Abschuss von Wildschweinen als sinnvoll an – auch in Zusammenarbeit mit dem Kreisforstamt und der Unteren Jagdbehörde. Für das laufende Haushaltsjahr käme mit dem Beschluss eine finanzielle Belastung von 5500 Euro auf den Landkreis zu. Im kommenden Jahre wären es 16000 Euro.
Derzeit liegt der Frischlingsanteil bei den untersuchten Wildschweinproben bei etwa sechs bis sieben Prozent. Eine komplette Befreiung von der Untersuchungsgebühr bestimmter Alters- und Gewichtsklassen von Wildschweinen ist aus rechtlichen Gründen in Sachsen nicht möglich.