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Wird das Inkermannsche Gut schon bald verkauft?

Bauernhaus und Grundstück in Beerwalde sind zu haben. Einen Teil will die Gemeinde aber behalten.

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© Dirk Zschiedrich

Von Anja Ehrhartsmann

Klingenberg. Das ehemalige Inkermannsche Gut in Beerwalde gehört zu den ältesten Bauwerken im Ort und ist Eigentum der Gemeinde Klingenberg. Diese habe aber keine finanziellen Mittel, um das Gebäude so zu erhalten, wie es eigentlich notwendig wäre, sagte Bürgermeister Torsten Schreckenbach (BfK) auf der jüngsten Gemeinderatssitzung. Es gebe nun eine Kaufanfrage. Deshalb sei es Pflicht der Gemeinde, das Gebäude noch einmal öffentlich zum Verkauf auszuschreiben. „Ich hoffe, dass wir jemanden finden, der das Gebäude erhält und nutzt“, sagte der Bürgermeister.

Das Torhaus, früher einmal Seitengebäude, wurde bereits vor Jahren verkauft. Zu haben wäre nun das Haupthaus mit zugehörigem Grundstück. Das Gebäude ist allerdings in schlechtem Zustand. Die Gemeinde verlangt dafür einen symbolischen Preis von einem Euro Erinnerungswert. Das dazugehörige Grundstück ist etwa 900 Quadratmeter groß. Dessen Wert schätzt die Gemeindeverwaltung auf 11 320 Euro. Berechnungsgrundlage ist ein Verkehrswertgutachten aus dem Jahr 2008, der Bodenrichtwert wurde angepasst.

Einen Teil des Flurstücks, nämlich etwa 166 Quadratmeter, will die Gemeinde zurückbehalten als mögliche Erschließungsfläche für Bauplätze auf einem angrenzenden Grundstück. „Damit wir uns nichts versperren, falls wir das mal umsetzen wollen“, sagte das Gemeindeoberhaupt. Auch der Ortschaftsrat Beerwalde habe bereits zum Thema beraten. Die Mehrheit der Ortschaftsräte empfahl dem Klingenberger Gemeinderat, der Vermarktung des Gebäudes zuzustimmen. Dem entsprachen die Gemeinderäte einstimmig.

Damit ist nun der Weg frei für einen erneuten Versuch, das denkmalgeschützte Bauernhaus zu veräußern. Der Verkauf des Inkermannschen Guts stand schon öfter zur Debatte. Bereits die Gemeinde Beerwalde, als sie noch selbstständig war, wollte das ehemalige Inkermannsche Gut verkaufen. Mit einem Investor wurde sie sich damals auch handelseinig. Dieser änderte aber mehrfach seine Pläne und setzte keinen davon um. Schließlich verlor die Gemeinde die Geduld, und der Rat hob die Verkaufsentscheidung wieder auf. Das Grundstück wurde daraufhin vermessen und zergliedert, so dass es in kleineren Stücken verkauft werden kann.

Das Inkermannsche Gut steht auf der Liste der Kulturdenkmale in Sachsen. Der Bauernhof bestand ursprünglich aus einem Wohnstallhaus mit Seitengebäude. Auch ein Sandsteintrog gehörte dazu. Das Wohnstallhaus wurde 1782, das Seitengebäude 1796 erbaut, nimmt das Landesamt für Denkmalpflege an. Haupt- und Nebengebäude haben im Obergeschoss Fachwerk – ihnen wird eine besondere baugeschichtliche Bedeutung zugemessen.