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Wirtin muss 1 000 Euro Strafe zahlen

Die 46-Jährige aus Heidenau hatte Angestellte getreten und eine Schwangere geschlagen. Da ermittelte der Staatsanwalt.

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© Stephan Klingbeil

Von Daniel Förster

Heidenau. Tritte gegen eine Schwangere und gegen Angestellte, ein umgefahrener Radfahrer, falsche Verdächtigungen: Wegen dieser Vorwürfe hat sich am Mittwoch eine 46-jährige Gastwirtin aus Heidenau vor dem Amtsgericht Pirna verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Pirna hatte die angezeigten Delikte aus dem Jahr 2014 wegen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft warf der Wirtin unter anderem Körperverletzung in drei Fällen – zweimal vorsätzlich und einmal fahrlässig – vor. So hätte die Beschuldigte im Lokal, dessen Inhaber ihr Mann ist, einer damals 27-jährigen Schwangeren in den Bauch geschlagen, als zwischen Gästen und der Wirtin ein Streit übers Essen entbrannte. Eine ehemalige Angestellte gab an, von der Gastronomin getreten worden zu sein. Zudem sei sie von ihrer Chefin verdächtigt worden, in der Trinkgeldkasse zugelangt zu haben. Außerdem hatte die Beschuldigte in Heidenau einen Radfahrer mit dem Auto angefahren.

Die Wirtin stritt zunächst alle Vorwürfe ab, ließ aber später ihren Anwalt verkünden, dass ihr die Vorfälle leidtäten. Der Prozess wurde nach knapp drei Stunden beendet. Ohne die Beweisaufnahme zu eröffnen und die geladenen Zeugen zu hören, einigten sich die Parteien, das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153a Strafprozessordnung einzustellen – auch, weil die Geschädigten offenbar keine ernsthaften Verletzungen davongetragen hatten. Die angeklagte Wirtin wurde zu einer Geldauflage verdonnert. Sie muss 1 000 Euro an die Staatskasse zahlen.