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Auto kaufen und gleich mitnehmen?

Sie kennen es vielleicht auch: Sie möchten ein Auto anmelden, dass keine gültige Hauptuntersuchung hat, oder möchten eine Probefahrt mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug unternehmen.

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© Free-Photos / Pixabay

Dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen! Doch wie funktioniert dies? Kurzzeitkennzeichen können im Gegensatz zu den bekannten roten Nummernschildern auch von Privatpersonen beantragt und genutzt werden. Falls Sie ein Fahrzeug kaufen, welches allerdings nicht angemeldet ist und eine neue Hauptuntersuchung benötigt, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und das Fahrzeug somit zum nächstgelegenen TÜV fahren. Auch für Probefahrten eignen sich die Kennzeichen. Sollte das Fahrzeug nicht angemeldet sein und Sie möchten trotzdem eine Probefahrt machen, kann Ihnen dieses Nummernschild weiterhelfen. Das gleiche gilt für Überführungsfahrten. Das Kennzeichen gilt nur für ein Fahrzeug und kann bis zu fünf Tage genutzt werden.

Wer ist versichert?

Bei Kurzzeitkennzeichen gilt die gleiche Regelung wie bei anderen Kfz-Versicherungen. Bevor das Fahrzeug angemeldet werden kann, muss eine sogenannte evb-Nummer vorliegen. Sollten Sie keine gültige HU besitzen, kann das Fahrzeug eingeschränkt angemeldet werden. Dies bedeutet, dass es nur zur nächstgelegenen TÜV-Prüfstelle gefahren werden darf. In der Regel werden Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen nur Haftpflicht versichert. Dies bedeutet, dass nur Schäden, welche an anderen Fahrzeugen verursacht werden, übernommen werden. Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Sie also selbst tragen. Es ist allerdings auch möglich, das Fahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung abzusichern. Dies eignet sich dann, wenn Sie lange Überführungsfahrten machen müssen oder das Fahrzeug ein Neu- oder Jahreswagen ist. Die Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden, egal ob am eigenen Fahrzeug oder an anderen. Hier fällt jedoch in der Regel eine Selbstbeteiligung an, welche Sie übernehmen müssen.

Überfahrten aus dem Ausland - Bin ich trotzdem versichert?

Um ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland oder andersherum überführen zu können, muss eine sogenannte Grüne Karte vorliegen. Diese Karte gewährleistet den Versicherungsschutz über Deutschland hinaus. In folgenden Ländern können Sie in der Regel mit der grünen Karte Ihren Versicherungsschutz genießen innerhalb der EU:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien

Auch außerhalb der EU genießen Sie in folgenden Ländern Versicherungsschutz:

Schweiz, Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Moldawien, Mazedonien (F.Y.R.O.M.), Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine

Welche Unterlagen werden für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?

Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten, sollten Sie auf jeden Fall den Fahrzeugbrief sowie den Fahrzeugschein besitzen. Gleichzeitig brauchen Sie die EG-Typgenehmigung, eine Betriebserlaubnis oder gültige Hauptuntersuchung und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVb). Sollte der Antragssteller nicht vertreten sein, benötigen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie einen gültigen Ausweis oder Reisepass der nicht anwesenden Person. Dies gilt ebenfalls bei Antragsstellern, welche nicht in Deutschland gemeldet sind. Bei Minderjährigen wird zusätzlich eine Einverständniserklärung und die Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten benötigt.

Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen, wissen aber nicht, wo Sie eins bekommen? Schauen Sie dazu beispielsweise im Internet nach einem Anbieter, dort bekommen Sie meist gleich alles zusammen und müssen sich nicht selbst um die Einzelheiten kümmern, da erhalten Sie meist Ihr individuelles Kurzzeitkennzeichen inklusive grüner Karte zu recht günstigen Konditionen.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur N. Böhme.