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BGH sieht Fernabschaltung von E-Auto-Akkus kritisch

Sächsische Verbraucherschützer hatten gegen eine Bank geklagt, die zu Renault gehört. Der Fall scheint mit einem Urteil im Sinne der Kunden auszugehen.

Von Andreas Rentsch
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Ein Elektro-Renault an einer Ladesäule: Die Diskussion um eine Klausel, die dem Vermieter einer Batterie erlaubt, diese per digitalem Fernzugriff abzuschalten, geht weiter.
Ein Elektro-Renault an einer Ladesäule: Die Diskussion um eine Klausel, die dem Vermieter einer Batterie erlaubt, diese per digitalem Fernzugriff abzuschalten, geht weiter. © dpa/Carsten Rehde (Symbolfoto)

Karlsruhe. Vorletzter Akt im Streit um ein Elektroauto der Marke Renault: Am Mittwoch hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage beschäftigt, ob Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen eine vermietete E-Auto-Batterie per Fernzugriff deaktivieren dürfen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht in dem Vorgehen eine unangemessene Benachteiligung des Mieters und hat die zum Renault-Konzern gehörende RCI Banque S.A. verklagt. Wohl mit Erfolg: „Auch der BGH scheint der Rechtsauffassung der Vorinstanzen folgen zu wollen“, sagte Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen kurz nach der Verhandlung gegenüber Sächsische.de. Das hieße, bereits ergangene Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf würden bestätigt. Das BGH-Urteil wird voraussichtlich am 26. Oktober bekannt gegeben. Renault hat sich bislang noch nicht geäußert.

Juristischer Streitgegenstand der beiden Parteien ist ein rein elektrisch angetriebener Kleinwagen, von dem in Deutschland Zehntausende Exemplare zugelassen sind: der Renault Zoe. Dessen Akku konnten Käufer jahrelang auch mieten. Was sich im Nachhinein als heikel herausstellte. Denn der Vermieter, die RCI-Bank, räumte sich im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitgehende Rechte ein. So besagte eine Klausel, dass bei einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung der Akku per Fernzugriff gesperrt werden dürfe. Ein Aufladen wäre damit unmöglich. Aus Sicht des BGH ein zu gravierender Schritt: Das Fahrzeug funktioniere dann ja als Ganzes nicht mehr, so der Vorsitzende Richter des zwölften Zivilsenats, Hans-Joachim Dose. Zudem liege die Beweislast allein beim Kunden – auch das sei unangemessen.

Bereits im Herbst 2021 waren Richter am OLG Düsseldorf zu der Einschätzung gelangt, das von der RCI Banque S.A. gewünschte Vorgehen sei als „verbotene Eigenmacht“ zu werten. Zuvor hatten Juristen der Verbraucherzentrale Sachsen argumentiert, die Abschaltung per Fernzugriff komme einer „vollstreckungsähnlichen Handlung“ gleich, ohne dass hierfür ein rechtskräftiges Urteil vorliege.

Bei anderen Verträgen, beispielsweise für Festnetztelefonie, erlaubt der Gesetzgeber Leistungssperren mittels Fernzugriff. Allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. Mit der Batterievermietung im Pkw-Sektor dürften solche Fälle nicht zu vergleichen sein. Ebenso sei noch unklar, wie beispielsweise Fernsperrungen von E-Scootern zu bewerten sind, sagt Claudia Neumerkel.

Wie viele Zoe-Käufer durch eine Akkumiete potenziell von der Fernabschaltung betroffen sein könnten, ist unklar. Nicht einmal die gegnerischen Anwälte hätten eine Zahl nennen können, so Neumerkel. Damit bleibt es bei Schätzungen von Branchenkennern: Stefan Moeller vom E-Auto-Verleih Nextmove geht davon aus, dass zwischenzeitlich mehr als jeder zweite Zoe-Akku gemietet gewesen sein dürfte. Inzwischen gibt es diese Option nicht mehr. Man propagiere künftig verstärkt das Kaufmodell, hieß es im Herbst 2020 bei Renault. Laut einer Konzernsprecherin sind die letzten derartigen Verträge zum 20.11.2020 bedient worden. „Eine Wiedereinführung der Batteriemiete ist nicht geplant.“

Neue Elektroautos würden derzeit nirgendwo mit Mietbatterien angeboten, heißt es beim ADAC. Die Idee könne aber in naher Zukunft eine Renaissance erleben – im Zuge des Marktstarts von chinesischen und vietnamesischen Herstellern und deren Batteriewechsellösungen. Eine der Marken, die das Konzept „Battery as a Service“ in Europa vorantreiben, ist Nio. (mit dpa)

Aktenzeichen: I-20 U 116/20; XII ZR 89/21