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Das ändert sich 2023 für Autofahrer

Weniger E-Auto-Förderung, Masken im Verbandskasten, höhere Preise für Vignetten: ein Überblick der wichtigsten Neuerungen im nächsten Jahr.

Von Andreas Rentsch
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Im kommenden Jahr müsen Autofahrer erneut einige Neuerungen beachten: Unter anderem muss im Verbandskasten ab Januar eine Gesichtsmaske vorhanden sein.
Im kommenden Jahr müsen Autofahrer erneut einige Neuerungen beachten: Unter anderem muss im Verbandskasten ab Januar eine Gesichtsmaske vorhanden sein. © Markus Scholz/dpa

Führerscheinumtausch geht weiter

Jetzt sind die Babyboomer dran: Der 19. Januar ist Stichtag für Führerscheininhaber, die zwischen 1959 bis 1964 geboren wurden. Bis zu diesem Termin müssen diese Personen ihr Fahrerlaubnis-Dokument gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht haben.

Insgesamt dauert die Ausgabe von rund 43 Millionen neuen, fälschungssicheren Führerscheinen noch bis 2033. Umtauschfristen orientieren sich am Ausstellungsjahr und am Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Der ADAC hat auf seiner Internetseite einen Umtauschrechner eingerichtet, mit dessen Hilfe Interessenten prüfen können, welche Umtauschfrist für sie gilt. Weitere nützliche Tipps und Ratschläge finden sich hier.

Mit rosa Plakette zum Tüv-Termin

Der kreisrunde, farbige Aufkleber auf dem hinteren Nummernschild zeigt an, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) ansteht. Braun signalisiert, dass dieser Termin 2022 dran, war, Rosa steht für 2023. Die in Zwölf-Uhr-Position stehende Zahl gibt den Monat an, in dem die HU bei Tüv, Dekra oder anderen autorisierten Organisationen durchgeführt werden muss. 2024 sind Autos und Motorräder mit grünem Sticker dran.

Jetzt aber schnell: Für HU-Fälligkeiten im Jahr 2022 steht die braune Plakette. Der Termin in diesem Beispiel wäre schon im Juni gewesen, erkennbar an der "6" mittig oben.
Jetzt aber schnell: Für HU-Fälligkeiten im Jahr 2022 steht die braune Plakette. Der Termin in diesem Beispiel wäre schon im Juni gewesen, erkennbar an der "6" mittig oben. © Robert Günther/dpa

Weniger Umweltbonus fürs E-Auto

Der Kauf eines E-Autos wird 2023 weniger stark subventioniert. Für Plug-in-Hybride, also Modelle mit kombiniertem Elektro- und Verbrennungsmotor, fällt der Zuschuss weg. Bei rein batterieelektrischen Modellen variiert die staatliche Förderung je nach Höhe des Nettolistenpreises. Liegt er unter 40.000 Euro, sinkt der Zuschuss von 6.000 auf 4.500 Euro, bei Preisen zwischen 40.000 und 65.000 Euro sind es 3.000 statt bisher 5.000 Euro. E-Autos, die teurer sind als 65.000 Euro, bleiben von der Förderung ausgeschlossen.

Es gilt nach wie vor die Regel, dass das Geld erst nach Erstzulassung des Fahrzeugs beantragt werden kann. „Wer die Förderung 2023 nutzen möchte, sollte sich über die Lieferzeiten frühzeitig informieren“, sagt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. 2024 verringern sich die Fördersätze erneut.

Um einen schnellen Weiterverkauf geförderter E-Autos ins Ausland zu unterbinden, verlängert der Staat zudem die Mindesthaltedauer des Fahrzeugs von sechs Monaten auf ein Jahr. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Wer sein Elektroauto vor Ablauf der Frist verkaufen will, muss das Fördergeld zurückzahlen.

Neue Preise und Regeln bei Vignetten

Winterurlauber aufgepasst: Österreich erhöht zum Jahreswechsel die Vignettenpreise. Ein Jahres-„Pickerl“ kostet ab Januar 96,40 Euro, also 2,60 Euro mehr als bisher. Der Preis für zwei Monate steigt um 80 Cent auf 29 Euro, der für zehn Tage um 30 Cent auf 9,90 Euro. Für Motorradfahrer fallen je nach Gültigkeitsdauer der Erlaubnis Mehrkosten zwischen 20 Cent und einem Euro an.

Diese Vignetten kosten damit künftig zwischen 5,80 Euro (für zehn Tage) bis 38,20 Euro (für ein Jahr). In der Schweiz verändert sich der Preis für die Vignette nicht. Sie ist nach wie vor für 40 Franken zu haben. Allerdings plant die Regierung laut ADAC die Einführung einer digitalen Vignette. Sie soll den gewohnten Sticker nicht ersetzen, sondern ergänzen.

Gesichtsmasken im Verbandskasten

Ab 1. Februar sind Gesichtsmasken im Verbandskasten verbindlich vorgeschrieben. Streng genommen waren sie es schon seit dem 1. Februar 2022, allerdings ist bei Einführung der zugrunde liegenden DIN-Norm eine Übergangsfrist vereinbart worden. FFP2- oder gar FFP3-Masken müssen es nicht sein, medizinische Masken genügen.

Ist das Notfall-Set unvollständig oder fehlt es ganz, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Wichtig: Auch bei der Hauptuntersuchung wird der Inhalt des Verbandskastens gecheckt.

Höhere CO2-Abgabe verschoben

Der Plan der Bundesregierung, die CO2-Abgabe ab dem 1. Januar 2023 von 30 auf 35 Euro pro Tonne zu erhöhen, ist vom Tisch. Um Haushalte zu entlasten, soll dieser Schritt erst zum Jahresbeginn 2024 vollzogen werden. Damit bleiben Nutzer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren vorerst von steigenden Diesel- und Benzinpreisen verschont. Allerdings ist der Spareffekt mit rund anderthalb Cent je Liter Kraftstoff ziemlich überschaubar.

Strengere Abgasnormen

Bis zum Inkrafttreten der neuen Euro-7-Norm dauert es voraussichtlich noch bis 2025. Allerdings werde die bestehende Euro-6-Norm 2024 „fortgeschrieben“, erklärt der ADAC. Der nächste Schritt heißt Euro 6e. Diese „Zwischennorm“ auf dem Weg zu Euro 7 sieht ab 1. September 2023 strengere Grenzwerte für Stickoxid- und Partikelemissionen für neu typgenehmigte Pkw-Modelle vor.

Entscheidend sind dabei nicht die Prüfstandsergebnisse, sondern Werte, die im realen Fahrbetrieb erreicht werden (Real Driving Emissions, kurz RDE). „Für die Erstzulassung von neuen Pkw sollen diese Anforderungen ab 1. September 2024 verbindlich vorgeschrieben werden“, so der Mobilitätsklub weiter.

Veränderungen bei THG-Quote

Spannend ist die Frage, wie es mit der Treibhausgasminderungsquote weitergeht. Hinter dem Wortungetüm steckt ein Bonussystem: Besitzer von Elektroautos können ihre nicht verursachten Emissionen in Form von Zertifikaten an Mineralölkonzerne verkaufen. Das brachte bisher pro Pkw und Jahr bis zu 400 Euro – steuerfrei.

Laut der Zeitschrift Auto Bild sollten Antragsteller für 2023 mit einem Erlösrückgang von rund einem Fünftel rechnen. Auch der Leipziger Branchenexperte Steven Handau hält diese Abwärtstendenz für wahrscheinlich. Eine exakte Prognose sei aber schwierig, sagt er: „Das hat damit zu tun, dass Anbieter neben der Quote auch einen Marketingzuschlag zahlen.“

Als THG-Dienstleister mit einer festen Summe fürs nächste Jahr nennt Handau das in Bremen ansässige Start-up Juicify. Diese Firma zahlt 14 Tage nach Antragstellung 300 Euro. Der E-Auto-Verleiher Nextmove liegt mit 285 Euro auf einem ähnlichen Niveau.

Einfacheres Bezahlen an Ladesäulen

Der ACE weist auf eine weitere interessante Neuerung für Besitzer von Elektroautos hin. Demnach müssen alle ab dem 1. Juli in Betrieb genommenen Ladesäulen mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängigen Debit- oder Kreditkarten ermöglichen. Bestehende Säulen müssten jedoch nicht nachgerüstet werden, so der ACE. „Es empfiehlt sich also weiterhin, eine Ladekarte oder -App mitzunehmen.“

Neue Regional- und Typklassen

Die bereits im Herbst vom Versichererverband GDV verkündeten Änderungen bei Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Versicherung betreffen Millionen Versicherte. 8,1 Millionen Autofahrer werden ab Januar in der Haftpflicht schlechter eingestuft, rund 4,8 Millionen profitieren von besseren Typklassen. Bei den Regionalklassen erhalten 600.000 Kfz-Haftpflicht-Versicherte in den Zulassungsbezirken Zwickau, Görlitz, Mittelsachsen und Meißen schlechtere Risikobewertungen, Verbesserungen gibt es in keiner Region.

Positiv ist die Bilanz bei den Kaskoversicherungen: Hier verbessern sich laut GDV rund eine halbe Million Voll- oder Teilkaskoversicherte, unter anderem im Raum Görlitz, Bautzen, Nordsachsen und im Erzgebirgskreis. Nur im Vogtlandkreis ist 2023 eine schlechtere Risikobewertung in der Teilkaskoversicherung zu verzeichnen.

Verschärfte Crash- und andere Tests

Die europäische Prüforganisation Euro NCAP wird im nächsten Jahr ihre Bewertungen aktiver und passiver Sicherheitsmerkmale in neuen Fahrzeugen ändern. „Durch noch anspruchsvollere Tests und die stärkere Berücksichtigung vorausschauender Assistenzsysteme wird es schwieriger, die Bestbewertung von fünf Sternen zu bekommen“, erklärt der ADAC.