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Viel Wirrwarr bei Versicherungen für E-Autos

Finanztest hat die Bedingungen der Anbieter für Elektroauto-Versicherungen analysiert. Fünf Punkte, auf die Besitzer achten müssen.

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Brennendes Elektroauto im brandenburgischen Caputh: Wohl dem Halter, dessen Versicherung jetzt für alle Schäden aufkommt.
Brennendes Elektroauto im brandenburgischen Caputh: Wohl dem Halter, dessen Versicherung jetzt für alle Schäden aufkommt. © J. Stähle/Nonstopnews

Wer sein neues Elektroauto mit einer Kaskoversicherung absichern will, sollte genau prüfen, ob die Police spezielle Komponenten dieses Fahrzeugs ausreichend abdeckt. Einfache Basistarife reichten da eher nicht aus. Denn bei E-Autos kann es laut Finanztest zu ganz neuen Schäden kommen.

Geht etwa der Antriebsakku aufgrund von Tierbissen, Überspannung oder Bedienfehlern kaputt, sind schnell mehrere Tausend Euro fällig. Wenn die Deckung dann nicht ausreichend ist, kann das schnell unangenehm werden.

Große Unterschiede im Kleingedruckten

So schließen immer mehr Versicherer solche für E-Autos spezifischen Schäden ein, nicht immer gibt es Extra-Tarife. Einige Anbieter binden die speziellen Leistungen in herkömmliche Tarife ein. Zum Teil sind wichtige Leistungen dann nur in den teureren Policen enthalten. Andere Anbieter haben hinzubuchbare Bausteine für E-Autos. Und manche gewähren Rabatte von bis zu 25 Prozent auf den jeweiligen Tarif, wenn ein E-Auto versichert wird.

Allerdings gibt es einige der relevanten Komponenten nur in einer Vollkasko, zu der die Experten bei elektrischen Neuwagen wegen ihres hohen Wertes aber sowieso raten. Eine Übersicht, welche Komponenten im Idealfall immer dabei sein sollten und was eher unter „sinnvolle Extras“ läuft.

1. Schäden am Akku

Für eine gewisse Zeit sollte der Akku auch bis zur Höhe seines Neuwerts versicherbar sein. Einige Versicherer bieten sogar Schutz ohne zeitliche Begrenzung, meist muss man aber nach Ende eines Zeitraums jedes Jahr Abzüge vom Erstattungswert hinnehmen – häufig zehn Prozent pro Betriebsjahr.

Auch die Ausgestaltung ist unterschiedlich: Einige erstatten den Akku-Neupreis nur, wenn das ganze Auto beschädigt wurde, andere auch, wenn nur der Akku hinüber ist. Da gilt es, genau hinzuschauen und im Zweifel nachzufragen.

2. Ladekabel oder Wallbox

Auch dieses Zubehör sollte abgedeckt sein. Schließlich können Kabel und mobile Ladegeräte gestohlen oder eine Wallbox beschädigt werden. Letztere ist laut Finanztest aber oft automatisch über eine Wohngebäudeversicherung versichert, wenn sie fest mit dem Haus verbunden ist.

3. Bedienfehler

Hilfreich ist, wenn Bedienfehler mitversichert sind. Das geht meist über die sogenannte Allgefahrendeckung („All-Risk“) in der Vollkasko, sodass der Begriff „Bedienfehler“ in den Bedingungen nicht zwangsläufig auftaucht. Manche Anbieter übernehmen dabei Schäden bis 5.000, andere bis zu 20.000 Euro oder mehr.

4. Tierbiss

In diesem Fall ist unter anderem darauf zu achten, dass auch die Folgeschäden über die Teilkasko mitversichert sind. Die von Finanztest verglichenen Leistungen reichen dabei von 3.000 bis 20.000 Euro. Manche haften „ohne festes Limit“. Das bedeutet meist, dass der Wiederbeschaffungswert des Autos die Grenze darstellt.

5. Schutzbrief

Für E-Auto-Neulinge kann auch ein Schutzbrief sinnvoll sein. Damit ist im Ernstfall Pannenhilfe gesichert, falls man doch einmal mit leerem Akku liegen bleiben sollte. Dann ist beispielsweise das Abschleppen mit zur nächsten Ladesäule inbegriffen.

Grundsätzlich bemängelt Finanztest ein „Wirrwarr“ in den Versicherungsbedingungen. Selbst für die eigenen Fachleute sei manchmal nur schwer nachzuvollziehen gewesen, welche Leistungen nun gelten und welche konkreten Schadensfälle versichert sind. „Wir mussten bei vielen Versicherern mehrmals nachfragen, um manche Formulierungen einordnen zu können“, berichten die Tester. Was das für normale Kunden bedeutet, lässt sich leicht prognostizieren. (dpa/rnw)

Die höchsten Nachlässe

  • Viele Versicherer gewähren Rabatt auf den Versicherungsbetrag, wenn der Tarif für ein batterieelektrisches Fahrzeug – in manchen Fällen auch für einen Plug-in-Hybriden – abgeschlossen wird.
  • Die höchsten Nachlässe unter den geprüften Tarifen gab es bei Condor, HDI, Kravag und R+V mit jeweils 25 Prozent. Bis zu oder exakt 20 Prozent gewährten die Allianz, Gothaer, LVM, Öffentl. Braunschweig, Universa, VGH und Württembergische. (rnw)