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Einbau von Isolierglasfenstern ist Modernisierung

Das bedeutet: Mieter müssen einem Urteil zufolge diese Baumaßnahme dulden.

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Alte Fenster durch neue zu ersetzen, ist einem Urteil zufolge eine Modernisierung von Wohnsubstanz.
Alte Fenster durch neue zu ersetzen, ist einem Urteil zufolge eine Modernisierung von Wohnsubstanz. © pixabay.com/Free-Photos (Symbolfoto)

Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist in der Regel eine Modernisierung.

Das heißt: Mieter müssen die Maßnahme dulden, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt (Az.: 67 S 108/19), über die die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 14/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

Härtegründe können nur in bestimmten Fällen geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Energieeinsparung durch die Maßnahme vergleichsweise gering ist. (dpa/tmn)