Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist in der Regel eine Modernisierung.
Das heißt: Mieter müssen die Maßnahme dulden, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt (Az.: 67 S 108/19), über die die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 14/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
Härtegründe können nur in bestimmten Fällen geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Energieeinsparung durch die Maßnahme vergleichsweise gering ist. (dpa/tmn)