Merken

Darf Handwerker mit Haus-Fotos werben?

Handwerker zeigen erfolgreiche Projekte gern auf ihren Websites. Doch was, wenn ein Auftraggeber dort keine Bilder seiner Baustelle sehen will?

 1 Min.
Teilen
Folgen
© pixabay.com/2211438 (Symbolfoto)

Handwerker dürfen zeigen, welche Projekte sie bereits erfolgreich beendet haben. Dazu dürfen sie auch Bilder der Baustelle auf ihre Website stellen. Das Persönlichkeitsrecht des Auftraggebers werde dadurch nicht in jedem Fall verletzt, befand das Oberlandesgericht Brandenburg (Az.: 12 U 114/19), wie die Zeitschrift "NJW-Spezial" (Heft 12, 2021) berichtet. Daher könne er das auch nicht grundsätzlich verbieten.

In dem verhandelten Fall hatte ein Handwerker eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines landwirtschaftlichen Betriebes installiert. Fotos der Bauarbeiten stellte der Auftragnehmer auf seine Website unter die Rubrik "Referenzen". Details des Gebäudes waren zwar nicht zu erkennen, doch Ortskundige hätten erkennen können, um welchen Betrieb es sich handelte. Der Auftraggeber wollte, dass die Bilder von der Homepage entfernt werden.

Interesse des Handwerkers überwiegt

Ohne Erfolg: Das Persönlichkeitsrecht des Auftraggebers werde in diesem Fall zwar berührt. Es wiege hier aber nicht so schwer, wie das Recht des Auftraggebers, für seine Leistungen zu werben. Die gezeigten Bilder geben Betrachtern einen wahrgemäßen Eindruck über die Leistung. Details der Betriebsstätte seien nicht zu erkennen.

Zudem seien in der Rubrik auf der Website des Handwerkers zahlreiche Referenzprojekte zu sehen, so dass die Aufmerksamkeit des Betrachters nicht gezielt auf die Photovoltaikanlage des Auftraggebers gelenkt werde. (dpa/tmn)