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Honorar mit Architekten frei verhandeln

Seit Anfang 2021 gilt die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie gibt privaten Bauherren mehr Freiheiten.

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© pixabay.com/mwitt1337 (Symbolfoto)

Private Bauherren können mit Architekten oder Ingenieuren jetzt das Honorar für die sogenannten Grundleistungen verhandeln. Das macht die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) möglich, die seit dem 1. Januar gilt, berichtet die Zeitschrift "Haus & Grund" (Ausgabe März) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Deutschland.

Grundlage für die Verhandlungen können die Honorartafeln sein, die die HOAI enthält. Diese sind nicht verbindlich, können aber als Orientierung dienen. Architekten sind verpflichtet, die privaten Bauherren darauf hinzuweisen, dass ein niedrigeres oder auch höheres Honorar vereinbart werden kann. Private Bauherren sollten daher mehrere Angebote einholen, die sie miteinander vergleichen.

Eine wirksame Honorarvereinbarung muss zudem jetzt nicht mehr zwingend schriftlich getroffen und eigenhändig unterschrieben werden. Es genügt auch die Textform, etwa in Form einer E-Mail. Und: Es sind nun auch Nachverhandlungen über die Honorare jederzeit während der Zusammenarbeit möglich. (dpa/tmn)