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Kühle Zimmer rechtfertigen Mietminderung

In einer Wohnung sollte es warm sein. Sinken die Temperaturen in Innenräumen, sollten Mieter sich zügig an ihren Vermieter wenden.

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So eingemummelt sollte man nicht auf seinem Sofa sitzen müssen ...
So eingemummelt sollte man nicht auf seinem Sofa sitzen müssen ... © pexels.com/Pixabay

Die Heizung muss im Winter funktionieren. Darauf haben Mieter einen Anspruch. Wer das Gefühl hat, die Wohnung kann nicht richtig erwärmt werden, sollte selbstständig die Raumtemperatur messen. Das rät der Mieterschutzbund.

20 Grad müssen in Wohnräumen drin sein, im Badezimmer 21 bis 22 Grad. Nachts sollten 16 Grad Celsius nicht unterschritten werden. Sollte das auch bei aufgedrehter Heizung nicht gelingen, ist in der Regel ein Mangel anzunehmen. Darüber muss der Vermieter informiert werden.

Eine geringe Heizleistung kann eine Mietminderung rechtfertigen. Deshalb ist es wichtig, die Raumtemperatur in regelmäßigen Abständen zu messen und das über den Tag hinweg zu protokollieren. Daraus kann die Höhe der Mietminderung abgeleitet werden.

Wie viel ein Mieter in einem solchen Fall einbehalten darf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei einer maximalen Raumtemperatur von 18 Grad zum Beispiel ist der Minderungsanspruch geringer, als bei einer maximalen Raumtemperatur von 15 Grad. Wichtig ist zudem, ob sämtliche Zimmer betroffen sind oder nur einzelne. (dpa/tmn)