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Wohngeld-Anspruch auch für Eigentümer

Die Corona-Pandemie führt oft zu Einkommensverlusten. Manchem werden die Kosten für die eigene Immobilie zu viel. Doch es gibt gute Nachrichten.

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© pexels.com/pixabay (Symbolfoto)

Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Was viele nicht wissen: Die Leistung steht nicht nur Mietern zur Verfügung, sondern auch Eigentümern. Darauf macht der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.

Die Voraussetzung: Eigentümer wohnen selbst in ihrer Immobilie und tragen auch die Kosten dafür selbst. Geleistet wird das Wohngeld für Eigentümer als sogenannter Lastenzuschuss. Ob und wie viel Lastenzuschuss bezahlt wird, hängt ab von der Höhe des Hausgeldes von Eigentumswohnungen beziehungsweise der Ausgaben für das Eigenheim, der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben. Einen möglichen Anspruch kann man mit Hilfe von Rechnern im Internet ermitteln, zum Beispiel mit Hilfe des Wohngeldrechners des Bundesinnenministeriums.

Zuschussfähig sind laut Gesetz die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung, also unter anderem Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten für den Bau, Kauf oder Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und weitere Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge für das Eigenheim.

Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, haben keinen Anspruch. Auch alle, die in einer Bedarfs- beziehungsweise Haushaltsgemeinschaft mit einem Empfänger von Transferleistungen leben, können diese Leistung nicht beantragen. (dpa/tmn)