Die tschechische Regierung hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefordert, von Polen ein tägliches Zwangsgeld von fünf Millionen Euro zu verlangen, weil in der Grube Turow weiter gebaggert wird. Eigentlich müssten durch eine Anordnung des EuGH seit 21. Mai die Bagger stillstehen - und zwar bis zur Entscheidung im Klageverfahren, das Tschechien gegen Polen anstrengt. Polen wird dabei vorgeworfen, den Weiterbetrieb der Kohlegrube entgegen EU-Recht genehmigt zu haben.
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