Die Uhr tickt: Bis Ende Mai muss klar sein, ob sich Deutschland Tschechien anschließt und gegen die Verlängerung des Kohleabbaus in Turow vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zieht. Schon lange gibt es Forderungen, dass sich die Bundesrepublik dieser Staatenklage gegen Polen anschließen soll, auch im Sächsischen Landtag wurde darüber schon heftig diskutiert. Immerhin wird von den Umweltauswirkungen des verlängerten Kohleabbaus in Turow auch Deutschland - vor allem in der Region Zittau - betroffen sein. Um so überraschender ist deshalb eine Entscheidung im Landtags-Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft: Dort wurde jetzt ein Antrag der Linken abgelehnt, der vorsah, den Bund zu einem Beitritt zu dieser Klage aufzufordern.
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