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Turow: Polen muss doch Strafe in Millionenhöhe zahlen

Trotz Einigung mit Tschechien und dem Ende des Gerichtsverfahrens wird Polen wohl rund 70 Millionen Euro zahlen müssen. Dagegen regt sich Widerstand.

Von Anja Beutler
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Polen und Tschechien haben sich zur Grube Turow geeinigt. Doch der Prozess vor dem EuGH hat finanzielle Nachwirkungen.
Polen und Tschechien haben sich zur Grube Turow geeinigt. Doch der Prozess vor dem EuGH hat finanzielle Nachwirkungen. © Rafael Sampedro (Archiv)

Die Einigung mit Tschechien zum Bergbau in Turow befreit Polen offenbar nicht von bereits verhängten, millionenschweren Strafzahlungen. Sie waren im Zusammenhang mit der tschechischen Staatenklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhängt worden, weil Polen während des Verfahrens den Kohleabbau nicht wie gefordert ruhen ließ.

Wie eine Sprecherin der EU-Kommission auf SZ-Anfrage bestätigte, müssten "Zwangsgelder, die seit dem 20. September wegen der Nichteinhaltung der Anordnung vom 21. Mai aufgelaufen sind, jedoch noch gezahlt werden". Da pro Tag, an dem die Bagger in der Turower Kohlegrube weitergelaufen sind, eine halbe Million Euro fällig werden soll, dürfte die Summe inzwischen mehr als 70 Millionen Euro betragen.

EU-Kommission setzt Fristen

Nach Angaben des Informationsdienstes Bloomberg hatte Polen zunächst bis 18. Januar Zeit, die entsprechenden Zahlungen zu leisten. Diese Frist verstrich jedoch ungenutzt. Deshalb kündigte die EU-Kommission an diesem Dienstag an, rund 15 Millionen Euro samt Zinsen von den für Polen bestimmten EU-Haushaltsmitteln einzubehalten.

In Polen stieß diese Ankündigung zunächst auf Ablehnung. Mittlerweile kündigte Regierungssprecher Piotr Müller nun konkretere Schritte an. In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur PAP erklärte Müller, man werde sich gegen diese Pläne der EU-Kommission "mit den möglichen Rechtsmitteln wehren".

Unterdessen laufen die nötigen Schritte, um das Verfahren um die Kohlegrube Turow vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch formal korrekt zu beenden. Polen und Tschechien haben einen Tag nach der außergerichtlichen Einigung ihr Übereinkommen dem EuGH mitgeteilt. "Nach der Verfahrensordnung des Gerichtshofs beschließt in einem solchen Fall der Präsident durch Beschluss die Streichung der Rechtssache im Register und entscheidet über die Kosten", schildert EuGH-Sprecher Hartmut Ost gegenüber der SZ. Mit Kosten sind in diesem Fall die Gerichtskosten gemeint. Ob diese Polen und Tschechien auferlegt werden, ist noch nicht entschieden.