Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau hat mit seinem Urteil die Abbaugenehmigung für die Kohlegrube Turow bis 2044 einkassiert. Wie die am Verfahren Beteilgten - die Umweltorganisationen wie Greenpeace, Europe Beyond Coal und die Anwaltsvereinigung Frank Bold - mitteilten, ist damit die höchst umstrittene Verlängerung bis 2044 blockiert. Die Entscheidung des Gerichts betrifft ein Verfahren, in dem es speziell um eine Klausel mit sofortiger Wirkung ging, die mit der für den Kohleabbau nötigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verbunden war. Das Gericht hat diese Klausel nun für nichtig erklärt.
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