Turow-Vertrag: Polen und Tschechen einigen sich nicht

Der Streit zwischen Polen und Tschechien über die Kohlegrube Turow ist noch immer ungelöst. Eine Sitzung der tschechischen Regierung zum nochmals neu ausgehandelten Vertrag mit Polen hatte am Mittwochabend keine Einigung hervorgebracht. Zuvor waren große Hoffnungen in den neuerlichen Anlauf der jeweils seit Kurzem amtierenden Umweltministerinnen der beiden Länder, Anna Hubackova und Anna Moskwa, gesetzt worden. Sie hatten nach der Amtsübernahme der neuen Regierung in Prag die bereits über 17 Runden erfolglos verlaufenden Verhandlungen wiederbelebt.
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Der tschechische Kabinettschef Petr Fiala erklärte zur Regierungsberatung: "Die Verhandlungen werden fortgesetzt." Wahrscheinlich werde das unter Beteiligung der Ministerpräsidenten beider Länder geschehen. Die Knackpunkte des Vertrages sind nach wie vor dieselben: Zum einen die Höhe der Entschädigungszahlungen von Polen an Tschechien und zum anderen die Dauer der gerichtlichen Überwachung zur Einhaltung des Abkommens. Während Polen 40 Millionen Euro anbietet, fordert Tschechien 50 Millionen Euro. Geht Polen von einer Überwachungsdauer von zwei Jahren aus, will Tschechien zehn Jahre lang das Einhalten des Vertrages überwachen lassen.
EuGH veröffentlicht Stellungnahme
Über einen neuen Termin für Verhandlungen haben beide Seiten bislang nichts verlauten lassen. Um sich noch vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einig zu werden, wird allerdings langsam die Zeit knapp. Seit rund einem Jahr läuft vor dem EuGH eine von Tschechien angestrengte Staatenklage gegen Polen wegen der nicht EU-gesetzeskonformen Abbauverlängerung für Turow. Die EU-Kommission hat sich dieser Klage angeschlossen. In dieser Sache wird am 3. Februar der EuGH eine Stellungnahme zum laufenden Gerichtsverfahren veröffentlichen. Sie ist zwar nicht das endgültige Gerichtsurteil, gilt jedoch als wegweisend. Es wird davon ausgegangen, dass das für Mai 2022 erwartete Urteil nicht grundlegend von der Stellungnahme abweicht.
Polen hatte mit einem raschen Vertragsabschluss vor allem diese Klage aus der Welt schaffen wollen. Denn vereinbart war bislang, dass das Nachbarland im Falle einer Einigung die Klage zurückzieht. Polen erhoffte sich daraus Vorteile im Vergleich zu einem EuGH-Urteil. Da im Zusammenhang mit der Klage auch eine Einstweilige Anordnung ergangen war, die Grube nicht weiterzubetreiben, stehen für Polen inzwischen Strafzahlungen von knapp 70 Millionen Euro im Raum. Seit dem 20. September muss Polen für jeden Tag, in dem in Turow weiter Kohle abgebaggert wird, 500.000 Euro Strafe zahlen. Die EU will nach jüngsten Angaben das Geld auch eintreiben.