Der Markt regelt eben nicht alles. Aus gutem Grund wird etwa der Aktienhandel an Börsen reguliert. Beim Wohnungsmarkt sieht es etwas anders aus. So tiefe Eingriffe, wie sie Berlin mit dem Mietendeckel vorgenommen hat, sind nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erteilt damit staatlicher Regulierung zwar keine Absage. Aber, so das Urteil, nicht die Länder sind zuständig, sondern der Bund.
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