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Endspurt für Unternehmerpreise

Nur noch bis zum 7. März werden Bewerbungen für Future Sax angenommen. Zu gewinnen gibt es mehr als nur Geld.

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Die Bewerbungsfrist für die Future Sax-Preise endet am 7. März.
Die Bewerbungsfrist für die Future Sax-Preise endet am 7. März. © PR

Wer einen der Preise im Rahmen der Initiative Future Sax gewinnen will, muss sich sputen. Die Bewerbungsfrist endet am 7. März. Ausgelobt wurde der Preis im November von der futureSAX GmbH im Auftrag des sächsischen Wirtschaftsministeriums. Insgesamt sollen drei Staatspreise vergeben werden: der Sächsische Gründerpreis, der Sächsische Transferpreis und der Sächsische Innovationspreis. Sie sind insgesamt mit 110.000 Euro dotiert.

Die Teilnahme verschaffe den Bewerbern darüber hinaus aber nicht nur Sichtbarkeit für ihre innovativen Ideen, sondern auch Zugang zum futureSAX-Netzwerk mit über 8.500 Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft, heißt es in der Ausschreibung. "Ich ermutige alle Unternehmen, Gründer und Wissenschaftler zur Teilnahme", so Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig. Mehr denn je sei es jetzt wichtig, "mit innovativen Gründungskonzepten, erfolgreichen Innovationen in etablierten Unternehmen und auch beispielgebenden Transferprojekten die Erfolgsgeschichte des Innovationslandes Sachsen fortzuschreiben". (WeSZ)

Drei Preise für Sachsen

Der Gründerpreis wird zum 21. Mal ausgeschrieben und ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert. Außerdem wird ein Publikumspreis verliehen. Gesucht werden innovative Geschäftsideen und Gründungskonzepte. Der Preis richtet sich an Einzelpersonen, Gründerteams und junge Unternehmen mit (geplantem) Sitz in Sachsen. Die Gründung darf maximal drei Jahre zurückliegen oder muss in den kommenden zwei Jahren erfolgen.

Im Fokus des Transferpreises, den der Freistaat zum dritten Mal auslobt, stehen Wissens- und Technologietransferprojekte mit Modellcharakter. Er ist ebenfalls mit 30.000 Euro dotiert. Darüber hinaus wird ein Sonderpreis "Technologiemittler" verliehen. Unternehmen mit Sitz in Sachsen können sich gemeinsam mit einer wissens- und technologiegebenden Einzelperson aus einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung bewerben. Der Transferprozess darf vor maximal drei Jahren gestartet oder durchgeführt worden sein.

Ebenfalls zum 21. Mal würdigt der Freistaat Sachsen innovative Produkte und Dienstleistungen, neuartige Prozesse sowie innovative Geschäftsmodelle. Der Innovationspreis lockt mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 50.000 Euro und einem Sonderpreis der sächsischen Handwerkskammern. Zur Teilnahme aufgerufen sind Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern oder 100 Millionen Euro Jahresumsatz, die ihren Sitz in Sachsen haben. Die Gründung des Unternehmens muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Der Innovationsgegenstand bzw. -prozess muss in den vergangenen drei Jahren erfolgreich am Markt etabliert oder im Unternehmen eingeführt worden sein.

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