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Energie-Härtefallhilfen ab 8. Mai in Sachsen beantragen: Was Heizöl- und Pellet-Kunden jetzt wissen müssen

Haushalte, die mit Öl oder Pellets heizen, sollen finanziell unterstützt werden. Die Anträge für die Härtefallhilfen können in Sachsen ab dem 8. Mai gestellt werden. Wer Anspruch auf die Entlastungen hat und wie sie funktionieren.

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In Sachsen können ab dem 8. Mai Anträge für Heizkosten-Härtefallhilfen gestellt werden.
In Sachsen können ab dem 8. Mai Anträge für Heizkosten-Härtefallhilfen gestellt werden. © Christian Charisius/dpa

Dresden. Haushalte mit besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzbriketts, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Scheitholz, Kohle oder Koks können schon sehr bald mit einer Entlastung rechnen.

Denn Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten können in Sachsen ab 8. Mai erfolgen.

Wer berechtigt ist, wie hoch die Entlastungen sind und wie das Geld ausbezahlt wird - ein Überblick.

Hilfen für Ölheizungen: Für wen die Entlastungen sind

Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte, die im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten betroffen sind - und zwar bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Beantragt werden können nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Entlastet werden sollen Eigentümer von Heizungsanlagen - aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Haushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben wird, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieterinnen und Mieter selbst sollen nichts machen müssen.

Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftsministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten - sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt.

Wie die Referenzpreise aussehen

Die Referenzpreise sind:

  • Heizöl 71 Cent pro Liter
  • Flüssiggas 57 Cent pro Liter
  • Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm
  • Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilo
  • Holzbriketts 28 Cent pro Kilo
  • Scheitholz 85 Euro je Raummeter
  • Kohle/Koks 36 Cent pro Kilo -

    (Jeweils inklusive Umsatzsteuer)

Um einen Antrag stellen zu können, müssen sich die Preise mindestens verdoppelt haben. Es können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist laut Wirtschaftsministerium das Lieferdatum. Ergänzend dazu könnten die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen - Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Wie hoch die Entlastungen sind

Betroffene sollen einen direkten Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Haushalt bekommen. Erstattet werden sollen 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung sei ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt.

Beantrage ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung, liege der Mindestwert bei 1.000 Euro. Um zu erfahren, ob man grundsätzlich einen Zuschuss erhalten kann, gibt es einen Online-Rechner der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Bei Fragen können sich Antragsteller ab 2. Mai an eine telefonische Hotline der SAB wenden.

Ein Beispiel für eine Erstattung laut Ministerium: Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl, im vergangenen Jahr lag der Preis bei 1,60 Euro je Liter. Die Kosten haben sich also gegenüber 2021 mehr als verdoppelt. Der Haushalt kann einen Zuschuss von 432 Euro bekommen.

Wie das Geld ausgezahlt wird

Der Bund gibt die Mittel - die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung erfolgen über die Länder. Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern solle "schnellstmöglich" erfolgen, so das Wirtschaftsministerium. In Sachsen ist es ab dem 8. Mai möglich, einen Antrag zu stellen.

Dies soll online erfolgen, Ausnahmen aber möglich sein. Im laut der Bank sollen folgende Nachweise erforderlich sein:

  • Selfie mit Personalausweis
  • Die Rechnung(en) über den Bezug des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aus dem Entlastungszeitraum (01.01.2022 bis 01.12.2022).
  • Den Kontoauszug oder bei Barzahlung einen Zahlungsbeleg über die Bezahlung der besagten Rechnung(en).
  • Den/die Feuerstättenbescheid(e) der Feuerstätte(n), für die eine Härtefallhilfe beantragt werden soll.

Ein ausführliches FAQ zur Antragsstellung finden Sie hier.

Die Anträge nimmt die SAB bis zum 20. Oktober entgegen. Man rechne mit deutlich mehr als 100.000 Anträgen. In Sachsen können insgesamt etwa 90 Millionen Euro ausgezahlt werden. Die Sächsische Aufbaubank rechnet mit einer Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen.

Wie viel Geld der Bund gibt

Der Bund stellt für die Härtefallhilfen bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Aus diesem Fonds werden auch die Strom- und Gaspreisbremse bezahlt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte am Mittwoch grünes Licht für die Bundesmittel gegeben.

Die Länder bekommen auf Grundlage des sogenannten Königsteiner Schlüssels Abschlagszahlungen. Die Mittel sollen dann mit einem Nachweis der Verwendung gegenüber dem Bund bis spätestens Ende 2025 abgerechnet werden. So bekommt Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Bundesland rund 379 Millionen Euro, die Hauptstadt Berlin zum Beispiel rund 93 Millionen Euro. (SZ/dpa)