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Dezember-Abschlag und Gaspreisdeckel: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Nun ist es offiziell: Kunden wird der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme erlassen. Der Bund übernimmt die Kosten dafür. Warum sich Energiesparen trotzdem lohnt.

Von Angelina Sortino
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Der Staat bezahlt Kunden ihren Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme.
Der Staat bezahlt Kunden ihren Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme. © Frank Rumpenhorst/dpa (Symbolfoto)

Wegen der gestiegenen Energiepreise möchte der Bund Millionen von Gaskunden mit einer Einmalzahlung entlasten. Dafür hatte die Bundesregierung bereits am 2. November im Kabinett einen Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme auf den Weg gebracht. Diesem haben inzwischen der Bundestag und anschließend auch der Bundesrat zugestimmt.

Es ist jetzt also offiziell: Der Bund bezahlt Verbrauchern ihren Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme. Warum das aber nicht bedeutet, dass sich Energiesparen im Dezember nicht mehr lohnt. Ein Überblick.

Warum bezahlt der Bund den Gasabschlag?

Die Soforthilfe soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen sein und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse überbrücken, wie es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt.

Damit sind in einem ersten Schritt Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission Gas umgesetzt worden.

Wer bezahlt für die Soforthilfe?

Insgesamt sollen die Entlastungen im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen. Finanziert wird das aus dem sogenannten Abwehrschirm in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro, mit dem der Bund die Folgen der hohen Energiepreise abfedern will. Das Paket soll über neue Schulden finanziert werden.

Wer bekommt die Soforthilfe?

Von der Soforthilfe profitieren laut Bundesregierung:

  • Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen.
  • Kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Das bezogene Erdgas darf laut der Regierung dabei nicht zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt werden.
  • Mietwohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Gas beziehen.
  • Unabhängig vom Jahresverbrauch: zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder anderer Leistungsanbieter.

Wie funktioniert die Soforthilfe im Dezember?

Im neuen Gesetz ist geregelt, wie die Verbraucher bei den Gas- und Wärmekosten im Dezember 2022 entlastet werden sollen. Für Bezieher von Erdgas bedeutet das, dass sie ihre Voraus- oder Abschlagszahlungen im Dezember nicht bezahlen müssen. Trotzdem gezahlte Beträge müssen Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen. Das gilt etwa für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die eine Gasrechnung von ihrem Gaslieferanten bekommen, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Die Lieferanten sollen einen „Erstattungs- oder Vorauszahlungsanspruch“ gegen den Staat haben.

Was muss ich tun, um die Soforthilfe zu erhalten?

Berechtigte müssen erstmal gar nichts tun. Kümmern müssen sich nämlich die Versorger. Sie erhalten das Geld für die Abschläge vom Staat und müssen im Dezember von ihren Kunden deshalb keine Abschlagszahlung fordern. Alternativ können sie auch trotzdem bezahlte Beträge bei der nächsten Rechnung berücksichtigen.

Warum lohnt es sich, weiter Energie zu sparen?

Die Abschlagszahlungen, die Gasversorger monatlich erheben, berechnen sich aus dem Verbrauch im vergangenen Jahr.

Auf Kunden, die durch ihren Verbrauch höhere Kosten verursachen, als durch die Abschlagszahlungen beglichen werden, kommen Nachzahlungen und höhere Abschläge in der Zukunft zu. Sparsamkeit lohnt sich also trotz der Soforthilfe. Denn deren Höhe wird durch den aktuellen Verbrauch nicht beeinflusst.

Wie funktioniert die finanzielle Entlastung bei Fernwärme?

„Wärmeversorgungsunternehmen müssen ihre Kunden für deren Dezember-Zahlungen finanziell entschädigen – entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kundinnen und Kunden“, so die Bundesregierung. Auch eine Kombination aus beiden Elementen sei möglich.

Welche Regelungen gelten für Mieter und Vermieter?

Für Mieter sowie Vermieter gibt es eine eigene Regelung über die Weitergabe der Entlastungen. Viele Vermieter haben die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst. Viele Mieter zahlen daher immer noch moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres. Bei ihnen kommen die höheren Preise mit der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an. Diese wird im kommenden Jahr erstellt - und dann drohen heftige Steigerungen.

Deswegen wird die Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung vom Vermieter an den Mieter weitergegeben. Die Vermieter werden verpflichtet, die Mieter bereits im Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift zu informieren.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten Regelungen analog zum Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll die Entlastung im Zuge der Jahresabrechnung an die Wohnungseigentümer weitergeben. Ist die Eigentumswohnung vermietet, sollen Vermieter die erhaltene Entlastung an die Mieter weitergeben. (mit dpa)