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Teilsieg für Sachsens Prämiensparer

Das oberste Bundesgericht bestätigt Nachzahlungen – zunächst für Leipziger Sparer. Doch einige Fragen bleiben offen.

Von Andreas Rentsch
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Verbraucherschützer haben mit ihrer Musterklage zu Zinsnachzahlungen einen Etappensieg errungen.
Verbraucherschützer haben mit ihrer Musterklage zu Zinsnachzahlungen einen Etappensieg errungen. © dpa

Karlsruhe. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden: Entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten von Hunderttausenden Prämiensparern und macht damit den Weg frei für hohe Zinsnachzahlungen? Der juristische Streit beschäftigt seit zwei Jahren die Gerichte. Nun steht fest: Der BGH hat überwiegend im Sinne der Verbraucherzentrale Sachsen entschieden. Deren Juristen hatten Musterfeststellungsklagen gegen mehrere hiesige Sparkassen angestrengt. Das nun ergangene erste BGH-Urteil gilt rund 1300 Kunden der Sparkasse Leipzig, gilt aber gleichzeitig als wegweisend für die gesamte Kreditwirtschaft. Trotzdem sollten Kunden wohl nicht auf ein Einlenken der Geldinstitute und zeitnahe Zinsnachzahlungen hoffen. Denn zwei wichtige Fragen sind von den Karlsruher Richtern noch nicht geklärt worden.

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