Grundsteuer: Finanzämter legen Millionen Einsprüche auf Eis – wer davon profitiert

Von Laura de la Motte
Deutschlands Eigentümer zittern vor einer Erhöhung der Grundsteuer. „Bisher sind rund drei Millionen Einsprüche eingegangen, auch weil Verbände und einige Steuerberater alle zum Einspruch raten“, berichtet Florian Köbler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft.
Ein Bericht des Magazins „Der Spiegel“ gibt den Ängstlichen recht. Das Amt für Finanzen in Bielefeld habe ausgerechnet, dass es künftig für Eigenheimbesitzer 33 Prozent teurer, für Gewerbeimmobilien dagegen ein Drittel günstiger werden könnte.
Die Finanzämter schieben die Einsprüche inzwischen auf die lange Bank. Was für die einzelnen Steuerzahler sogar Vorteile hat, ärgert Verbandsvertreter. Denn sie brauchen eine Einspruchsablehnung, um eine Musterklage einreichen zu können.
Das Handelsblatt erklärt, ob man trotz Einspruch Grundsteuer zahlen muss, ob die Kommunen die Daten trotzdem nutzen dürfen, um die neue Steuerhöhe zu berechnen und unter welchen Umständen ein Einspruch überhaupt sinnvoll ist.
- Was ist die neue Grundsteuer?
- Warum kann ich Einspruch gegen die Grundsteuer einlegen?
- Wie muss ein Einspruch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken erklärt werden?
- Wie reagieren die Finanzämter bei der Grundsteuer?
- Welchen Vorteil hat es, wenn der Einspruch ruht?
- Muss ich die neue Grundsteuer trotz Einspruch zahlen?
- Können die Kommunen die Daten trotz Einsprüchen verwenden?
- Ist ein Einspruch wegen Verfassungsmäßigkeit sinnvoll?