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Anders als Bayern: Sachsen plant keine Fristverlängerung für Grundsteuer

Das Land Bayern hatte im Alleingang entschieden, die Frist zur Abgabe der Grundsteuer zu verlängern. Doch Sachsen zieht nicht mit.

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© Jens Kalaene/dpa

Dresden. In Sachsen wird es keine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung geben. Das teilte der Sprecher des Finanzministeriums, Jörg Herold, am Dienstag auf Anfrage mit.

Am Dienstag hatte Bayern angekündigt, im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen. Die Abgabe war auf den 31. Januar befristet. Das Enddatum war schon einmal hinausgeschoben worden.

Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind in ganz Deutschland dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auch in Sachsen ging es dabei eher schleppend voran. Mit Stand 29. Januar waren laut Ministerium rund 68 Prozent der nötigen Erklärungen eingegangen. Insgesamt müssten in Sachsen rund zwei Millionen Grundsteuererklärungen eingereicht werden. (dpa)